Angreifer bekommt Geldstrafe
48-Jähriger wegen Körperverletzung vor dem Landauer Amtsgericht

08.02.2024 | Stand 08.02.2024, 11:00 Uhr

Weil er wohl auf der Suche nach dem Vormieter war, hat sich ein Mann einfach Zutritt zu einer Wohnung in Dingolfing verschafft und dem aktuellen Mieter ins Gesicht geschlagen. − Foto: hem

Mit einem Schlag – im wahrsten Sinne des Wortes – kann sich ein 28-jähriger Dingolfinger nicht mehr sicher in seiner eigenen Wohnung fühlen. Im Juni vergangenen Jahres klopft es nämlich plötzlich an seiner Tür. Ein ihm Unbekannter steht davor, schubst ihn zur Seite und schreit ihn an. Er ist auf der Suche nach dem Vormieter der Wohnung.

Weil ihm der junge Mann nicht weiterhelfen kann, schlägt der Eindringling ihm mit der flachen Hand ins Gesicht. Deshalb musste sich der Beschuldigte wegen Körperverletzung vor dem Landauer Amtsgericht verantworten. Für den Schlag muss dieser buchstäblich bezahlen – und zwar 2100 Euro.

„Ich hatte richtig Angst“, erklärte der Geschädigte Richter Michael Piringer. Körperlich sei ihm mit dem einen Schlag zwar nicht viel passiert, wie er aussagte, psychisch leide er aber heute noch darunter. „Als ich ihn heute hier sah, bekam ich gleich wieder Panik“, erklärte er. Warum der Beschuldigte auf der Suche nach seinem Vormieter war, konnte er dem Richter nicht genau sagen. „Ich habe im Nachhinein gehört, dass es wohl um Geld ging, aber mehr weiß ich nicht.“

Weil der Angeklagte so laut geschrien hatte, wurden die Nachbarn aufmerksam und riefen die Polizei. Als die Streife ankam, war der Angeklagte bereits draußen vorm Haus. „Der war da recht ruhig und kooperativ“, berichtete der Polizist dem Richter. Mehr habe er von der damaligen Tat allerdings nicht mitbekommen.

Der Angeklagte bestritt während der gesamten Verhandlung die Vorwürfe. Er gab zu, sich Zutritt zur Wohnung verschafft zu haben, weil er auf der Suche nach einem anderen Mann war. Wen er da finden wollte und warum, dazu wollte er nichts sagen. „Warum sollte er Sie dann beschuldigen, wenn Sie ihn nicht geschlagen haben“, fragte der Richter den Angeklagten. Der entgegnete, dass wohl die Freunde des Geschädigten auf ihn eingewirkt haben, damit dieser Geld bekommen würde.

Das sah Richter Michael Piringer anders. „Das Gericht ist überzeugt, dass sie ihn geschlagen haben“, erklärte er in der Urteilsverkündung. Schließlich habe der Geschädigte glaubhaft ausgesagt und dabei auch keinen Belastungseifer gezeigt, betonte der Richter. Wenn es nach dem Opfer gegangen wäre, wäre es vermutlich nicht mal zur Verhandlung gekommen, wie er sagte. „Der wollte Ihnen am liebsten einfach nie wieder begegnen.“