Das Osterhofener Schnelltestzentrum auf das Coronavirus wird weiterhin in der Dreifachturnhalle betrieben – allerdings müssen auch hier die Bedingungen an die neue bundesweite Testverordnung zum 11. Oktober angepasst werden.
Die Änderungen erläutert Apotheker Andreas Grill, Inhaber der Stadtapotheke, der das Zentrum gemeinsam mit Löwen- und Asam-Apotheke betreibt. Mit der neuen Testverordnung endet kommenden Montag der generelle Anspruch auf eine kostenlose Bürgertestung auf Covid-19. Damit kostet ein Test in Osterhofen künftig 15 Euro, erläutert Apotheker Grill. Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen.
Weiterhin kostenlos sind die Tests für Kinder unter zwölf Jahren (Personalausweis oder andere Identifikation); für Kinder im Alter von zwölf bis 17 Jahren bis 31. Dezember 2021 (Personalausweis erforderlich/Schülerausweis); für Studenten bis 30. November 2021 (Studentenausweis erforderlich); für Schwangere generell bis 31. Dezember 2021 (Mutterpass erforderlich); für Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel ab 1. Januar 2022 (Mutterpass erforderlich); für Personen, die eine Freitestung benötigen zum Ende der Quarantäne (Schreiben des Gesundheitsamts erforderlich); für Personen, die nicht geimpft werden können (Bescheinigung vom Arzt erforderlich).