Deggendorf
Urteil im Prozess gegen Dominik R. soll am 5. August fallen

23.07.2022 | Stand 22.09.2023, 0:48 Uhr

Der Angeklagte (M) steht im Verhandlungsaal des Landgerichts zwischen seinen Verteidigern Thomas Krimmel (r) und Holm Putzke. −Foto: dpa

Die Urteilsverkündung im Prozess gegen Dominik R. verzögert sich erneut um eine Woche. Nach knapp vier Monaten soll der Prozess vor dem Landgericht Deggendorf zu Ende gehen. Das legten die Verfahrensbeteiligten am Samstag fest.



Dominik R. hat seine 20-jährige Freundin aus Freyung im Oktober 2016 nach einem Streit in deren Wohnung erstochen, was er in einem ersten Prozess 2017 vor dem Landgericht Passau gestand. Die junge Frau, mit der er einen Sohn hat, hatte sich von ihm wegen eines anderen Mannes trennen wollen.

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Weil in dem Prozess unklar geblieben war, ob der Mann seine Freundin tötete, als sie bereits schlief - was das Mordmerkmal der Heimtücke bedeutet hätte -, wurde der Angeklagte wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft rechtskräftig verurteilt.

Als 2019 schließlich zwei damalige Zeugen wegen einer Falschaussage zugunsten des Angeklagten verurteilt wurden, strebte die Staatsanwaltschaft Deggendorf eine Wiederaufnahme des Verfahrens an, die das dortige Landgericht 2021 zuließ. Die Richter waren zu dem Schluss gekommen, dass das Gericht in Passau 2017 ohne die Falschaussagen möglicherweise ein Mordurteil gesprochen hätte.

Wiederaufnahmeverfahren sind höchst selten

Die Zeugen hatten im ersten Verfahren gesagt, der Angeklagte habe nicht mit ihnen über die Tat gesprochen. Später korrigierten sie dies und sagten, er habe berichtet, die Frau im Schlaf erstochen zu haben. Die zeugen waren wegen der Falschaussage zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Seit April muss sich der 28-Jährige nun einem neuen Prozess stellen. Der Vorwurf lautet Mord.

Wiederaufnahmeverfahren sind höchst selten. In Deutschland darf niemand für eine Tat, für die er bereits rechtskräftig verurteilt oder von der er freigesprochen worden ist, ein zweites Mal verfolgt werden. Eine der Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme ist ein Urteil, das möglicherweise auf der Falschaussage eines Zeugen beruht - wie in diesem Fall.

− dpa