Pandemie
"3G-Regel" gilt nicht für das Neue Rathaus in Deggendorf

02.09.2021 | Stand 21.09.2023, 21:52 Uhr

−Foto: Malte Krudewig/dpa

Wie die Stadt Deggendorf in einer Pressemitteilung informiert, gilt die 3G-Regel nicht im Neuen Rathaus.

Zunächst habe es in einer Presseinfo des Freistaats geheißen, dass auch Rathäuser und generell Behörden der 3G-Regel unterliegen. Tatsächlich sieht die Begründung der Verordnung, die erst am 2. September veröffentlicht wurde, jedoch explizit eine Ausnahme von Behörden vor. Das bedeutet, dass der Zugang zum Neuen Rathaus sowie zum Alten Rathaus der Stadt Deggendorf wie bisher ohne Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) möglich ist.

Die 3G-Regelung greift in folgenden Einrichtungen der Stadt Deggendorf: Stadtbibliothek, Stadtmuseum, Handwerksmuseum, Städtisches Elisabethenheim, Jugendcenter 4You, Stadtarchiv, Sportstätten. Darüber hinaus sind auch in den Deggendorfer Stadthallen, im Kapuzinerstadl sowie im Ganzjahresbad "elypso" Nachweise der "3G" erforderlich. In diesen Einrichtungen werden bei Zutritt Nachweise verlangt. Ebenso ist ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.

− pnp