Bad Reichenhall
Von Lackner unterzeichnet, von Lung verteidigt: Aufsichtsbehörde hält Anordnung für rechtswidrig

Regierung kippt Tonnagebeschränkung

17.03.2023 | Stand 25.10.2023, 11:37 Uhr

Die umstrittene Beschilderung am Abschleifer auf die St 2101 am Weinkaser. −Foto: Werner Bauregger

Die Regierung von Oberbayern hat die Stadt Bad Reichenhall informiert, dass sie die Tonnagebeschränkung auf der St 2101 für rechtswidrig hält. Das teilte die Stadt gestern in einer Pressemitteilung mit, in der Oberbürgermeister Dr. Christoph Lung sein Bedauern über die Entscheidung ausdrückt, aber auch die Entschlossenheit, den Transit-Schwerverkehr doch irgendwie aus der Stadt zu halten. Sein Vorgänger im Amt, Dr. Herbert Lackner, der einst die Anordnung unterzeichnet hat und wie Lung Jurist ist, wirft der Regierung von Oberbayern vor, die Bevölkerung im Stich zu lassen. Auf Nachfrage der Heimatzeitung kommentiert er die Nachricht mit „ärgerlich, sehr ärgerlich“.

Die Regierung von Oberbayern hat die Stadt am Mittwoch vorab per Mail informiert, dass sie eine fachaufsichtliche Weisung gegen die Tonnagebeschränkung auf der St 2101 erlassen wird, die die Stadt im Laufe der nächsten Woche erreichen soll. Der Hintergrund: Die Stadt Bad Reichenhall hatte als Untere Straßenverkehrsbehörde am 5. März 2020 eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, die dahin ging, dass Lkw ab 7,5 Tonnen im Transitverkehr nicht mehr am Thumsee vorbeifahren durften.

Lung: „Schwerverkehr aus der Stadt halten“

Nicht zur Freude der Nachbargemeinde Schneizlreuth. Sie wehrte sich und wandte sich an die Regierung von Oberbayern. Die Stadt Bad Reichenhall verteidigte sich und brachte im Verfahren mehrfach ihre Argumente vor. „Dennoch wird Oberbürgermeister Dr. Christoph Lung nun die Weisung der Regierung auszuführen haben. Diese ist im Bereich des Straßenverkehrsrechts die zuständige Aufsichtsbehörde“, heißt es in der gestern verbreiteten Erklärung aus dem Rathaus. Im Detail wird der Verwaltungschef angewiesen, innerhalb von 14 Tagen nach Bestandskraft der fachaufsichtlichen Weisung, die umstrittene Beschilderung zu entfernen. Die Schilder stehen derzeit noch auf der B20/21 Höhe Aufschleifer Kretabrücke in Richtung Karlstein, auf der B 20 Kreisverkehr Bad Reichenhall in Fahrtrichtung Karlstein und auf der B 305 Gabelung am Weinkaser in Richtung Karlstein und weisen eine Tonnagebeschränkung für Lkw ab 7,5 to für den Transitverkehr aus.

Lung möchte dieses Thema zuvor im Stadtrat beraten und verweist auf das Ziel: „Ich bedauere diese fachaufsichtliche Weisung, weil sie ein Rückschlag für unsere Bemühungen ist, die Bevölkerung bestmöglich zu schützen. Das Ziel der Stadt Bad Reichenhall ist es, den Schwerverkehr aus dem Kleinen Deutschen Eck soweit als möglich herauszuhalten. Insofern werden wir im Stadtrat besprechen müssen, wie wir dieses Ziel in Zukunft am besten erreichen.“ An der Rechtstreue der Stadt Bad Reichenhall könne kein Zweifel bestehen, an der Entschlossenheit der Stadt aber auch nicht.

Wichtig ist dem Oberbürgermeister laut Pressemitteilung auch das Miteinander mit der Nachbargemeinde Schneizlreuth. Deshalb habe er den dortigen Bürgermeister Wolfgang Simon auch persönlich von der Entscheidung der Regierung informiert.

Lackner: „Vorschläge zur Entlastung fehlen“

Der ehemalige Oberbürgermeister und heutige Stadtrat Dr. Herbert Lackner sieht ebenfalls keine fehlende Rechtstreue, im Gegenteil nimmt er auf Nachfrage nun die Aufsichtsbehörde in die Pflicht: „Mir fehlen total die konkreten Vorschläge der Regierung von Oberbayern, wie man die Reichenhaller Bevölkerung vor dem massiven Lkw-Verkehr schützen kann, speziell die Karlsteiner. Das wäre meiner Meinung nach die Aufgabe einer modernen Dienstleistungsbehörde. Stattdessen soll eine gut funktionierende Tonnagebeschränkung ersatzlos abgeschafft werden. Alles sehr ärgerlich.“