Bad Reichenhall
Schwerverkehrskontrolle im Kleinen deutschen Eck: Sieben Mal die Weiterfahrt untersagt

09.03.2023 | Stand 17.09.2023, 1:13 Uhr

An der B21 in Bad Reichenhall hat die Verkehrspolizei Traunstein eine Schwerverkehrskontrolle durchgeführt. −Symbolbild: Bundespolizei

Korrodierte Bremsscheiben, beschädigte Reifen, und defekte Lichter: Bei der Schwerverkehrskontrolle der Verkehrspolizei Traunstein und dem Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei an der B21 in Bad Reichenhall am Mittwoch und Donnerstag wurden 20 Lkw kontrolliert, acht Lenker wurden beanstandet, sieben Mal wurde die Weiterfahrt untersagt, teilen die Beamten mit.

Den Schwerpunkt der Kontrolle legten die Polizisten auf die Ladungssicherung. Drei Mal war diese so mangelhaft, dass externe Spezialisten mit der Nachsicherung beauftragt wurden. Einige Lkw wiesen weitere technische Defizite wie zerfetzte Warnmarkierungen von Hubladebühnen oder mangelhafte Außenspiegel auf. Bei der Auswertung der Lenk- und Ruhezeiten eines österreichischen Sattelzugführers stellte sich außerdem heraus, dass der 27-Jährige am Vortag seinen Lkw fuhr, ohne seine Fahrerkarte in den Tachographen eingelegt zu haben. Er gab zu, dies getan zu haben, um die Aufzeichnung seiner Lenkzeitüberschreitung auf der Fahrerkarte zu vermeiden.

Abschließend fiel den Beamten der Sattelzug eines 51-jährigen Österreichers auf. Der Verdacht der Beamten: zu wenig Gewicht auf der Hinterachse. Die Hinterachse des Lkw wog nur knapp über sechs Tonnen, wobei fast neun Tonnen erforderlich gewesen wären. „Unzureichend belastete Fahrzeughinterachsen verursachen erhebliche Verschlechterungen des Fahrverhaltens, insbesondere bei Anhängerzügen“, warnt die Polizei. Je nach Fahrbahnbeschaffenheit und Ausgeprägtheit des Belastungsdefizits könne dies zu erhöhter Schleudergefahr der Fahrzeuge führen. Handelt es sich, wie in diesem Fall, dabei zudem um die Antriebsachse, könne sich auch die Traktion erheblich verschlechtern. Der österreichische Fahrzeuglenker durfte seine Fahrt nicht fortsetzen. Er wird wegen der Ordnungswidrigkeit angezeigt und muss mit einem Bußgeld von rund 200 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.

− red