Konsequenzen nach Tötung
Hund im Berchtesgadener Land erschossen: Jäger verlässt Bayerischen Jagdverband

01.03.2024 | Stand 01.03.2024, 19:00 Uhr

Vor einem Jahr wurde Therapiehündin Agape getötet. Das Amtsgericht Laufen verurteilte den Jäger zu einer Geldstrafe in Höhe von 8100 Euro. Der 25-jährige Jäger hat seinen Jagdschein abgegeben und seine Waffe verkauft.  − Symbolbild: dpa

Der 25-jährige Jäger aus Teisendorf (Berchtesgadener Land), der eine Appenzeller Therapiehündin am Högl erschossen hatte, hat seine Mitgliedschaft in der Kreisgruppe des Bayerischen Jagverbands (BJV) im Berchtesgadener Land gekündigt.

Stellungnahme ist hinfällig



Das teilte der Kreisvorsitzende Hans Berger am Freitagvormittag auf Nachfrage der Heimatzeitung mit. Damit ist eine Stellungnahme hinfällig. BJV-Präsident Ernst Weidenbusch hatte Hans Berger aufgefordert, sich zu dem Vorfall zu äußern, wie der Verband am Donnerstag in einer Pressemitteilung informierte.

Dennoch war es dem Vorsitzenden ein Anliegen, über waidgerechte Jagd zu sprechen. „Uns ist es wichtig, dass wir die Jagd vorbildlich ausüben können“, betont der Kreisvorsitzende im Telefongespräch. Waidgerecht bedeutet für Berger eine gesetzeskonforme und tierschutzgerechte Jagd. „Darauf weise ich bei jeder Veranstaltung hin.“

8100 Euro Geldstrafe



Hintergrund der Stellungnahme: An einem kalten mondhellen Morgen im Februar 2023 fand die Therapie- und Begleithündin Agape am Högl den Tod. Erschossen von einem 25-jährigen Jäger aus Teisendorf. Er war vom Amtsgericht Laufen zu 90 Tagessätzen a 90 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Der Mann hatte vor Gericht angegeben, die Appenzeller Hündin, die mit dem Tierfutter Frolic angelockt worden war, mit einem Fuchs verwechselt und deshalb geschossen zu haben. Daraufhin zog der Bayerische Jagdverband Konsequenzen und prüfte einen Ausschluss des 25-Jährigen.

„Wir stehen für tierschutzgerechte Jagd“



Dazu sagte BJV-Präsident Ernst Weidenbusch: „Das, was hier passiert ist, alarmiert uns und ist unentschuldbar. Wir stehen für waid- und tierschutzgerechte Jagd. Wenn ein Jagdscheininhaber so massiv gegen Tierschutz und Waidgerechtigkeit verstößt, kann er nicht Mitglied im BJV bleiben. Hier ist nun zuerst die Kreisgruppe mit dem Vorsitzenden Hans Berger in der Pflicht. Er muss informieren, aufklären und gegebenenfalls Konsequenzen einleiten. Sollte das nicht passieren, wird sich das Präsidium mit dem Fall beschäftigen und ein Verfahren einleiten.“ Der 25-jährige Jäger hat seinen Jagdschein abgegeben und seine Waffe verkauft.