Bad Reichenhall/BGL. Menschen mit Pflegebedarf benötigen neben der eigentlichen Pflege meist noch weitere Unterstützung. Dies kann Hilfe im Haushalt sein, bei der Mobilität, beim Einkaufen oder auf dem Weg zum Arzt.
Daher hat der Gesetzgeber vor geraumer Zeit die Möglichkeit geschaffen, solche zusätzlichen Hilfeleistungen als sogenannte Entlastungsleistungen bei der Pflegekasse geltend zu machen und hat hierfür einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro vorgesehen. Um diesen Entlastungsbetrag auch erhalten zu können, muss der Pflegebedürftige entsprechende Aufwendungen für...