Einmal ein Wegerecht erteilt, kann dieses nicht einfach wieder zurückgenommen werden. Und so beschäftigte sich das Bayerisch Gmainer Ratsgremium erneut mit der Einziehung des beschränkt öffentlichen Wegerechts für den „Schleicherbauernweg“, der offiziell als Harbachersteig ausgeschildert ist. Der Steig verläuft über Bauernwiesen schließlich hinauf zum Schleicherbauern. Dort führt er zwischen Stallungen und Hof hindurch. Auch dieses Mal entschieden die Räte einstimmig, den Weg einzuziehen.