Massive Beschränkungen
Corona-Maßnahmen: Das Berchtesgadener Land macht dicht

19.10.2020 | Stand 20.09.2023, 5:23 Uhr

Die letzte Schifffahrt auf dem Königssee für mindestens die nächsten zwei Wochen genossen am Montag noch zahlreiche Menschen. Generell sah man am Montag noch große Besuchermassen in den bei Touristen beliebten Orten und Sehenswürdigkeiten im Berchtesgadener Land. −F.: Kilian Pfeiffer

Der Landkreis Berchtesgadener Land macht dicht: Landratsamt und Regierung haben auf den bundesweiten Corona-Spitzenwert reagiert. Ab Dienstag gelten massive Beschränkungen.

Nach Angaben von Ministerin Michaela Kaniber lag die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz - die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen - am Montagabend bei 272,8. Alleine seit Montag habe es 57 Neuinfektionen gegeben. Das Robert Koch-Institut hatte am Montag (Stand: 0 Uhr) für den Landkreis noch eine Sieben-Tage-Inzidenz von 252,1 gemeldet - schon das war zunächst ein bundesweiter Rekord.



Deshalb haben Kern und Staatsministerin Michaela Kaniber am Montagabend die für die nächsten zwei Wochen geltenden Corona-Regeln bekannt gegeben. Ein Überblick:

Ausgangsbeschränkung ab Dienstag

Ab Dienstag, 14 Uhr, tritt eine Ausgangsbeschränkung in Kraft. Kaniber bittet die Nachbarlandkreise und Österreich, Rücksicht zu nehmen und den Landkreis nicht zu besuchen. Die Bürger aus dem Landkreis bittet sie, das Berchtesgadener Land nicht unnötig zu verlassen. Jeder im Landkreis wird angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, sagt Kern. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei triftigen Gründen erlaubt, die er ausführt: Ausübung beruflicher Tätigkeiten, Besuch beim Arzt oder Therapeuten, Versorgungsgänge für täglichen Bedarf oder Dienstleistungen wie Friseurbesuche, Besuch bei Lebenspartner, Begleitung von Minderjährigen, Begleitung Sterbender, Beerdigungen im engsten Familienkreis, Sport und Bewegung an frischer Luft ohne Gruppenbildung oder die Versorgung von Tieren.

Freizeiteinrichtungen schließen

Untersagt ist der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen, dazu zählen unter anderem Sauna und Badeanstalten, Kinos, Clubs, Bars, Spielhallen, Museen, Theater, Sportplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Thermen, Volkshochschulen und Musikschulen.

Gastronomie wird geschlossen

Auch Märkte sind untersagt, ausgenommen sind Bauern- und Wochenmärkte. Untersagt sind Gastronomiebetriebe jeder Art, das gilt auch für Bereiche im Freien. Ausgenommen ist die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen.

Besuchsverbote in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen

Besuchsverbote gibt es für Krankenhäuser und Rehaeinrichtungen, ausgenommen sind Geburts- und Kinderstationen für engste Angehörige sowie Palliativstationen und Hospize.

Schulen und Kitas werden geschlossen

Schulen und Tagesbetreuungen für Kinder und Jugendliche: "Wir müssen sämtliche Einrichtungen schließen", sagt Kern. Nicht betroffen ist die Notbetreuung.

Maskenpflicht wird ausgeweitet

Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum wird ausgeweitet in folgenden Bereichen von 6 bis 23 Uhr: Freilassing, Reichenhall und Berchtesgaden in den Fußgängerzonen und in der Seestraße in Schönau von Parkplatz bis Seelände.

Die Regelungen gelten vorerst für zwei Wochen, also bis 2. November, 24 Uhr. Die Bundeswehr soll zudem das Gesundheitsamt zukünftig bei der Nachverfolgung von Infektionsketten unterstützen.

− kse