Ein Zahnarzt, der trotz einer positiven Corona-Infektion Patienten behandelte, musste sich am Montag wegen Körperverletzung und Gefährdung durch übertragbare Krankheiten vor dem Salzburger Landesgericht verantworten.
Der gebürtige Deutsche übernahm zwar die Verantwortung für die Gefährdung, nicht aber für die Köperverletzung. Das Gericht sprach ihn nach zahlreichen Zeugenaussagen für schuldig der Gefährdung durch Übertragung von gefährlichen Krankheiten, das Urteil: Sechs Monate auf Bewährung, "wenn man in Pandemie-Zeiten einem Arzt nicht mehr vertrauen kann, wem dann", so der Richter in seiner Begründung.
Der Geschäftsführer des betroffenen Kurhauses meinte, er habe von einem testenden Arzt die Mitteilung erhalten, dass das Test-Ergebnis des Zahnarztes positiv sei. Der Angeklagte habe seine Ordination zwar kurz verlassen, sei dann aber wieder zum wartenden Patienten zurückgekehrt und habe diesen weiter behandelt.