Wohnung für eine Person darf 386 Euro kosten

Neuer Mietspiegel: Sozialamt hebt auch die anerkannten Höchstbeträge für Leistungsbezieher an

10.05.2018 | Stand 20.09.2023, 22:38 Uhr

Die Kraftstraße nennt Seniorenbeirätin Hildegunde Brummer als Beispiel für den dringenden Bedarf, Häuser mit Aufzügen nachzurüsten. Ältere Menschen könnten die vielen Stockwerke nicht bewältigen. − Foto: Jäger

Das städtische Sozialamt hebt die Höchstbeträge an, die Leistungsbeziehern für ihre Wohnungsmiete anerkannt werden. Für eine Person gilt künftig ein Höchstbetrag von 386 Euro Kaltmiete. Bisher waren es 351 Euro.

Die Mietobergrenzen für Bezieher von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II werden ab Juni angehoben. Die Richtwerte für die Mietobergrenze sind dann für eine Person 386 Euro (bisher 351), für zwei Personen 468 Euro (bisher 450), für drei Personen 557 Euro (bisher 517), für vier Personen 650 Euro (bisher 616), für fünf Personen 743 Euro (bisher 715). Für jedes weitere Haushaltsmitglied wird ein Mehrbedarf von 89 Euro anerkannt (bisher 99). Diese Beträge beinhalten den Mietzins (Kaltmiete) einschließlich der Nebenkosten, jedoch ohne die Kosten der Heizung und Warmwasserversorgung. Die Kosten für Heizung und Warmwasser werden bei der Berechnung des Bedarfs zusätzlich angesetzt.

Die neuen Obergrenzen hat der Sozialausschuss des Stadtrats einstimmig beschlossen. Dass höheren Beträge anerkannt werden, hängt mit dem neuen Mietspiegel für das Stadtgebiet Passau zusammen, der seit November vorliegt. Die aktuelle Lage gestiegener Mieten am Wohnungsmarkt müsse auch für die Bezieher von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II berücksichtigt werden, stellt das städtische Sozialamt fest. Deshalb müssten entsprechend die Richtwerte angehoben werden, welche Miete als angemessen anzuerkennen sind. Den vorgeschlagenen Beträgen folgte der Ausschuss ohne Änderungswünsche. Das Sozialamt hat die tatsächlich anfallenden Unterkunftskosten zu übernehmen, soweit sie angemessen sind. Durch die Anhebung rechnet die Stadt Passau mit einem Mehraufwand von 45000 Euro, den sie nach Abzug der Bundeserstattung selbst zu tragen hat.

Appell: Häuser mit Aufzügen nachrüstenDie Sitzung des Sozialausschusses nutzte Seniorenbeiratsvorsitzende und CSU-Stadträtin Hildegunde Brummer zu einem neuerlichen Appell: In Passau müssten gerade im Hinblick auf die älter werdende Bevölkerung noch viele Wohnungen barrierefrei nachgerüstet werden. "Wir haben da einen großen Nachholbedarf", erklärt die Seniorenbeirätin. Vor allem geht es um die Nachrüstung der Häuser mit Aufzügen, in der Regel durch außen ans Gebäude angebaute Konstruktionen. Als Beispiel nennt Hildegunde Brummer den Bereich um die Kraftstraße und die dortigen Häuser der städtischen Wohnungsgesellschaft WGP. Die Häuser in diesem Viertel seien bis zu fünf Stockwerke hoch, das könnten viele alte Menschen unmöglich ohne Aufzug bewältigen.