Sturmschäden
Wenn Dachziegel fliegen und Äste auf das Auto krachen: Wer zahlt?

19.02.2022 | Stand 19.02.2022, 18:29 Uhr

−Foto: Philipp Schulze/dpa

Von Karen Hanne

Ein Sturm hinterlässt immer seine Spuren. Sascha Straub, Referatsleiter bei der Verbraucherzentrale Bayern, erklärt, welche Versicherungen was abdecken und wann überhaupt Anspruch auf Leistungen besteht.



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Mit heftigen Winden und Starkregen ist das Sturmtief „Ylenia“ über Deutschland hinweggefegt. Neben Beeinträchtigungen für den Straßenverkehr oder den öffentlichen Nahverkehr hinterlassen Stürme auch immer wieder Schäden an Häusern, Autos oder in Gärten. Dabei gibt es einiges zu beachten, denn für verschiedene Bereiche gibt es unterschiedliche Versicherungen. „Für Sturmschäden haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Von Sturm spricht man aber erst ab Windstärke acht, was einer Windgeschwindigkeit ab 62 Stundenkilometern entspricht“, so Straub.

Schäden an Haus und Grund

Sturmschäden am Haus übernimmt die Wohngebäudeversicherung. Dabei geht es um Schäden, wenn beispielsweise der Sturm das Dach abdeckt oder die Fenster eindrückt. „Da es schnell sehr teuer werden kann, sollte eine solche Versicherung Priorität für jeden Hauseigentümer haben, am besten noch kombiniert mit einer Elementarschadenversicherung“, erklärt der Experte.

Eine Elementarschadenversicherung deckt zusätzlich weitere Naturgefahren ab, wie zum Beispiel Überschwemmung, Starkregen und Erdrutsche.



Innenausstattung sinnvoll schützen

Um Möbel und andere Haushaltsgegenstände zu schützen, gibt es die Hausratversicherung. Diese übernimmt Schäden an beweglichen Sachen, die man beispielsweise bei einem Umzug mitnimmt. „Eine Hausratversicherung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn man einen höherwertigen Hausrat hat, welchen man nicht ohne weiteres aus seinen Ersparnissen im Schadensfall ersetzen könnte“, sagt Straub dazu. Nicht eingeschlossen sind dabei aber Gartenmöbel, Blumenkübel oder Skulpturen, die auf einer offenen Terrasse stehen. Generell gilt: Eine Liste des ganzen Besitzes kann sehr wertvoll sein, wenn Unwetter Schäden am Haus und Hausrat verursachen.

Kasko-Versicherung greift bei Sturmschäden

Herabstürzende Dachziegel oder herumfliegende Äste können auch große Schäden an Autos verursachen. In solchen Fällen kann die Kaskoversicherung herangezogen werden. „Hier ist aber zu beachten, dass oft ein Selbstbehalt fällig wird“, gibt Straub zu bedenken.

Anders sieht es aus, wenn ein Fahrer selbst während des Sturms einen Unfall baut. „Fährt man gegen einen umgestürzten Baum, kann dies über die Vollkaskoversicherung abgedeckt sein. Es ist aber zu beachten, dass oft ein Selbstbehalt fällig wird.“



Vorsicht ist besser als Nachsicht

In einigen Fällen ist Vorsicht geboten, beispielsweise, wenn ein Baum umstürzt und ein Auto oder ein Haus beschädigt. Denn wenn nachgewiesen werden kann, dass der Baum morsch war, dann „muss der Baumbesitzer oder seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.“

Ähnlich verhält es sich mit Schäden, die eigentlich hätten verhindert werden können. „Hat man vergessen, die Fenster zu schließen, und ein Regenguss hat Teppiche und Möbel beschädigt, gibt es kein Geld vom Versicherer“, sagt der Experte.