Traunstein
Weitere Lockerungen im Landkreis Traunstein ab Dienstag

31.05.2021 | Stand 22.09.2023, 2:54 Uhr

−Symbolbild: dpa

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Traunstein liegt laut Robert Koch-Institut am Montag bei 37,8.

Der Landkreis Traunstein hat bei der 7-Tage-Inzidenz den Wert von 50 zuletzt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten. Somit gilt ab Dienstag Folgendes:

Schulen und Betreuungseinrichtungen:
Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige dürfen wieder vollständig öffnen (Regelbetrieb).
Wenn die Inzidenz bis 07.06.2021 unter 50 bleibt, findet nach den Pfingstferien an allen Schulen und für alle Jahrgangsstufen voller Präsenzunterricht statt.

Einzelhandel:
Einzelhandelsgeschäfte können grundsätzlich öffnen. Die vorherige Terminvereinbarung entfällt.
Hierbei ist zu beachten:
• Mindestabstand von 1,5 Metern
• Ein Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche, für die ersten 800m² Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde pro 20m² für den 800 m² übersteigenden Teil
• In den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen gilt für das Personal Maskenpflicht und für die Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht
• Kinder bis 14 Jahre müssen keine FFP2-Maske tragen, jedoch ab einem Alter von 6 eine Mund-Nasen-Bedeckung
• Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts

Außengastronomie:
Die Öffnung der Außengastronomie in der Zeit zwischen 05:00 und 22:00 Uhr mit Kontaktdatenerfassung ist erlaubt. Es ist keine Terminbuchung und Testpflicht für die Gäste erforderlich.

Theater, Konzert- und Opernhäuser und Kinos sowie kulturelle Veranstaltungen:
Die Testpflicht entfällt. Ferner ist die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen unter freiem Himmel für bis zu 250 Besucher mit festen Sitzplätzen möglich.

Sport:
Es ist kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Sport (kontaktfreier Sport und Kontaktsport) unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt. Die Testpflicht entfällt. Des Weiteren ist Sport in Fitnessstudios unter der Voraussetzung vorheriger Terminbuchung zugelassen. Auch hier entfällt die Testpflicht. Ferner sind Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen mit bis zu 250 Zuschauern ohne Testpflicht zugelassen.
Für alle Sportstätten und Sporteinrichtungen (auch Fitnessstudios) wird neben der Nutzung von Umkleideräumen und Sanitärräumen auch die Nutzung der Duschen zugelassen.

Freizeiteinrichtungen:
Der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen ist erlaubt. Die Testpflicht entfällt.

Freibäder:
Der Besuch von Freibädern sowie Strand- und Seebädern ist nach Terminvereinbarung ohne Testpflicht möglich.

Kulturstätten:
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten dürfen öffnen ohne Terminbuchung und ohne Kontaktdatenerfassung öffnen.
Hierbei ist zu beachten:
• Die zulässige Besucherzahl bestimmt sich nach dem vorhandenen Besucherraum, bei dem ein Mindestabstand von 1,5 m zuverlässig gewahrt werden kann
• FFP2-Maskenpflicht für Besucher
• Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts

− pnp