Cham
Vogelgrippe droht: Veterinäramt rät zu Vorsichtsmaßnahmen

Damit Geflügelpesterreger nicht in die Ställe gelangen – Desinfektionsmatten oder Wannen vor Stalleingängen

17.11.2020 | Stand 19.09.2023, 6:32 Uhr

Geflügel soll vor Pesterregern besonders geschützt werden, raten die Veterinäre am Landratsamt Cham, auch wenn noch keine Fälle in der Region registriert wurden. −Foto: Archiv/PNP

In Sachen Vogelgrippe ist Vorsicht geboten: Das Veterinäramt am Landratsamt Cham appelliert jetzt an alle Geflügelhalter, frühzeitig Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

Neben Corona-Pandemie und Afrikanischer Schweinepest gibt es noch eine weitere Seuche, gegen die mit Präventionsmaßnahmen vorgegangen werden muss: die Vogelgrippe. Wie das Landratsamt Cham mitteilt, sind im Freistaat Bayern diesen Herbst zwar weder bei Wildvögeln noch bei Hausgeflügel bisher Erreger nachgewiesen worden. Da die Viruserkrankung allerdings bereits in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen aufgetreten ist, sei Vorsicht dennoch geboten.

Das Veterinäramt am Landratsamt Cham appelliert deshalb an alle Geflügelhalter, bereits jetzt Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Die Übertragung von Geflügelpest-Viren erfolgt laut Landratsamt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kontakt mit viruskontaminierten Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Kleidung oder Fahrzeugen. Für den Menschen sei die Geflügelpest nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten sei daher unbedenklich.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten

Damit die Geflügelpesterreger erst gar nicht in die Ställe gelangen, seien besondere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Das Landratsamt Cham empfiehlt Desinfektionsmatten oder Wannen vor den Stalleingängen, in denen das Schuhwerk, das außerhalb des Stalles getragen wird, desinfiziert werden kann. Beim Betreten des Stalles sollte bestandseigene Schutzkleidung getragen werden.

Diese Schutzkleidung sollte im Stall verbleiben und regelmäßig gewaschen und gegebenenfalls desinfiziert werden. Händewaschen sollte vor jedem Betreten der Stallung erfolgen. Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln für Vögel sollte sowieso grundsätzlich immer nach jedem Transport erfolgen.

Sehr wichtig sei auch, dass Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Das heißt, eine Fütterung von Geflügel im Freien, die auch für Wildvögel zugängig ist, sollte unbedingt vermieden werden. Vorräte müssen entweder abgedeckt oder in Gebäuden oder verschlossenen Behältnissen gelagert werden.

Geflügelhalter müssen Tierbestand melden

Bei Freilandhaltungen müsse zudem dafür Sorge getragen werden, dass die Tiere im Bedarfsfall in art- und tiergerechten Ställen untergebracht werden können. Hierbei sei insbesondere auf eine ausreichende Größe und Belichtung sowie eine artgerechte Ausstattung zu achten. Auch Freilandvolieren mit dichter Überdachung und engmaschigem Schutzzaun, der auch Wildvögel am Zutritt hindert, dürfen bei einer eventuellen Aufstallungspflicht genutzt werden.

Unabhängig davon ist laut Landratsamt Cham jeder Geflügelhalter verpflichtet, wenn nicht bereits geschehen, seinen Tierbestand beim Veterinäramt und beim Amt für Landwirtschaft und Forsten anzuzeigen. Krankheitsanzeichen, die auf Vogelgrippe hindeuten, oder vermehrte Todesfälle müssen ebenfalls gemeldet werden.

Das Veterinäramt Cham gibt gerne Auskünfte bei Fragen zu Aufstallung, zum Volierenbau und zu den Biosicherheitsmaßnahmen.

− vbb