Haidmühle
Verleumdung: Anruferin meldet falsche Kindesmisshandlung

06.03.2020 | Stand 21.09.2023, 21:11 Uhr

Eine anonyme Anruferin hatte sich am 17. Dezember beim Jugendamt als Freundin ausgegeben und behauptet, dass ein Kind in seiner Familie werde und sich vor dem Vater nackt ausziehen müsse. Die betroffene Familie hat nun Anzeige erstattet. −Foto: Christin Klose/dpa-tmn

"Die ersten paar Wochen waren wir fix und fertig", sagt eine Frau aus Haidmühle (Landkreis Freyung-Grafenau). Der Grund: Eine Anruferin hatte sich am 17. Dezember beim Jugendamt als ihre Freundin ausgegeben und behauptet, dass ihr Sohn geschlagen werde und sich vor dem Vater nackt ausziehen müsse. Einen Tag später untersuchte ein Mitarbeiter der Behörde das Kind während der Schulzeit - ohne Misshandlungsspuren wie blaue Flecken festzustellen.

Wer die schweren Anschuldigungen erhoben hat, ist ungeklärt - und deshalb lässt der Vorfall den Frauen aus Haidmühle auch keine Ruhe. Sie haben Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Ermittelt wird wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung. "Es geht darum, den Urheber der Meldung ausfindig zu machen", sagt Oberstaatsanwalt Wolfgang Feiler.

Allerdings ist es laut Gesetz nur bei gravierenden Straftaten erlaubt, die Gesprächsdaten zu ermitteln. "Darunter fällt die telefonische Meldung nicht. Mord und Totschlag sind zum Beispiel gravierende Straftaten." Die Ermittler hoffen deshalb, dass sich Zeugen bei der Polizei melden, die zur Aufklärung des Falls beitragen könnten.

− som

Mehr dazu lesen Sie kostenlos mit PNP Plus und am Wochenende im Waldkirchner Lokalteil der PNP am Online-Kiosk.