Pfarrkirchen
Verkürzte Quarantäne: Betroffene Kontaktpersonen sollen sich beim Gesundheitsamt melden

10.01.2022 | Stand 22.09.2023, 0:15 Uhr

Im Kampf gegen die Omikron-Variante müssen bekanntlich im Gegensatz zu den anderen Virusvarianten alle engen Kontaktpersonen eines mit Omikron Infizierten in Quarantäne, wie das Landratsamt Rottal-Inn mitteilt. "Eine Quarantänepflicht betrifft bei Omikron also anders als bei den übrigen Virusvarianten auch geimpfte und genesene Kontaktpersonen", so Pressesprecher Mathias Kempf.

Nach Vorgabe des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege werden nun jedoch die Regelungen für enge Kontaktpersonen zu Indexfällen mit der Omikron-Variante angepasst. Im Klartext bedeutet dies, dass die betroffenen Kontaktpersonen nur noch zehn Tage (bisher 14) in Quarantäne müssen und am siebten Tag die Möglichkeit zur Freitestung haben, heißt es in der Pressemitteilung. Voraussetzungen sind Symptomfreiheit und ein negativer Nukleinsäure- oder Antigentest.

Die neue Regelung umfasst auch die bereits aktuell unter Quarantäne stehenden Personen. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger können sich bei der Kontaktermittlung unter ✆08561 / 20-497 oder kontaktermittlung@rottal-inn.de melden. Die Quarantänezeiten werden dann entsprechend angepasst.

− red