Von Corona-Verstoß bis Prostitution
Verkehrskontrolle auf A3: Viele Anzeigen für alle vier Insassen

22.02.2021 | Stand 21.09.2023, 23:19 Uhr

−Symbolbild: dpa

Die Verkehrskontrolle eines einzigen Autos hat kürzlich bei Straubing zu einer Vielzahl an Anzeigen geführt - vom Corona-Verstoß bis zu verbotener Prostitution. Das gab die Polizei am Montag bekannt.

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Wie die Beamten erst jetzt mitteilten, kontrollierten Schleierfahnder der Verkehrspolizeiinspektion Deggendorf am Donnerstagmittag auf der A3 bei Straubing ein mit vier Personen besetztes Auto. Der Wagen war mit zwei Männern im Alter von 23 und 28 Jahren und zwei 19-jährigen Frauen besetzt.



Bei der Kontrolle konnte der 28-jährige Fahrer des Pkw keinen gültigen Führerschein vorweisen, diesen hat er angeblich verloren. Im Handschuhfach des Fahrzeuges fanden die Beamten drei sogenannte "Prop-Copy 100-Dollar-Geldscheine". Gegen den 23-jährigen Mitfahrer leiteten die Polizisten daher Ermittlungen wegen des Verdachtes der Geldfälschung ein.

Ständig klingelndes Handy brachte Polizei auf Spur der verbotenen Prostitution

Während des weiteren Verlaufs der Kontrolle fiel den Beamten auf, dass das Mobiltelefon einer der Frauen ständig klingelte und immer wieder Messenger-Nachrichten eingingen. Erste Ermittlungen ergaben den Verdacht, dass beide Frauen der verbotenen Prostitution nachgehen und die vier Personen gerade auf dem Weg zu einem Hotel waren.

Nachdem bei einer der Frauen auch noch eine geringe Menge Crystal sichergestellt wurde, führt die Kriminalpolizei Straubing nun gegen die Fahrzeuginsassen Ermittlungen wegen Ausübung der verbotenen Prostitution, Geldfälschung, eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz, da die Personen aus verschiedenen Haushalten stammten. Die Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis werden von der Verkehrspolizei Deggendorf geführt.

Warnung vor "Prop-Copy-Banknoten"

Bei "Prop-Copy-Banknoten" - auch unter dem Begriff "Movie Money" bekannt - handelt es sich laut Polizei um veränderte Banknotenabbildungen die in der Regel keine Imitationen der Sicherheitsmerkmale der echten Geldscheine aufweisen. Die Beamten warnen vor der Verwendung dieser Scheine im Zahlungsverkehr gewarnt. Veränderte Banknotenabbildungen seien kein "Spielgeld." Es handelt sich um täuschend ähnliche Reproduktionen echter Banknoten mit zusätzlichen textlichen oder bildlichen Veränderungen. "Wenn diese Banknotennachbildungen mit echten Banknoten verwechselt werden können und als echt in den Zahlungsverkehr gebracht werden handelt es sich um Geldfälschung, eine Straftat mit einer hohen Strafandrohung", teilt die Polizei mit.

Vor allem Händler aus Asien bieten "Prop Copy" und "Movie Money" im Internet zum Kauf an. Erst vor wenigen Tagen stoppte die Polizei in Oberbayern einen Autofahrer mit mehreren tausend Euro Prop-Copy-Banknoten an Bord.

− ce