München
Vater von Amoklauf-Opfer verursacht Eklat in Gerichtsprozess

30.10.2017 | Stand 30.10.2017, 14:10 Uhr

Besucher legen am 22. Juli in München am Ende einer Gedenkveranstaltung Blumen am Denkmal nieder. Der Erinnerungsorts mit einem neu geschaffenen Denkmal für den Münchner Amoklauf wurde an dessen ersten Jahrestag eingeweiht. − Foto: DPA

Im Prozess gegen den mutmaßlichen Waffenverkäufer des Amokläufers von München ist es zu einem Eklat gekommen. Während der Verhandlung am Montag vor dem Landgericht München I stand der Vater eines der Todesopfer auf, schlug mit der Faust gegen eine Trennwand und rief in Richtung des Angeklagten: "Du sollst nie rauskommen!" Der Vorsitzende Richter Frank Zimmer verwies den Nebenkläger des Saals. Der Prozess wird bis ins kommende Jahr hinein dauern.

Der Sohn des Mannes, der vor Gericht die Fassung verlor, gehört zu den neun Menschen, die der Amokläufer David S. am 22. Juli 2016 im Olympia-Einkaufszentrum erschoss, bevor er sich selbst tötete. Der in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte Philipp K. soll dem Amokläufer die Tatwaffe vom Typ Glock 17 verkauft haben. Er ist wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen und illegalen Waffenhandels auch in weiteren Fällen angeklagt. Zum Prozessauftakt hatte er ein Geständnis abgelegt.

Im November wird der Prozess unterbrochen

Das Gericht setzte am Montag 13 neue Termine von Dezember 2017 bis Ende Februar 2018 an. Die Unterbrechung während des Novembers werde benötigt, um eine hohe Zahl neuer Beweisanträge zu prüfen, sagte der Richter.

Vertreter von Angehörigen der Todesopfer hatten zuvor zwölf Anträge eingebracht, in denen sie eine genauere Untersuchung verschiedener Hinweise forderten. Zum größten Teil geht es darin um Protokolle von Unterhaltungen, die der Angeklagte, der Amokläufer und mögliche Zeugen über eine Internetplattform führten.

Die Anwälte Seda Basay und Yavuz Narin, von denen elf der Gesuche stammen, machten den Ermittlungsbehörden schwere Vorwürfe. So hieß es in den Anträgen, die Münchner Staatsanwaltschaft habe Absprachen mit Philipp K. getroffen und ihm Straferleichterungen versprochen. In der Folge seien möglicherweise für K. belastende Chatprotokolle nicht zu den Gerichtsakten genommen worden. Anwalt Narin ergänzte, die Behörde sei aus seiner Sicht "völlig unfähig oder völlig unwillig".

Staatsanwalt Florian Weinzierl bezeichnete die These von angeblichen Absprachen als "wilde Fantasien" und "plumpe Provokationen". Ausdrücklich an die Angehörigen gerichtet versicherte er, dass es keine Vereinbarungen gegeben habe. Auch K.s Verteidiger David Mühlberger und Sascha Marks widersprachen der Behauptung.

− dpa