Deggendorf
Tod eines 13-Jährigen: Sozialpädagoge verurteilt

15.04.2015 | Stand 21.09.2023, 0:47 Uhr

Stundenlang hatten Rettungstaucher der Wasserwachten, Feuerwehr und Polizei den Hackerweiher abgesucht. Der Bub konnte nur noch tot geborgen werden. Jetzt wurde sein Betreuer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. − Foto: Archiv S. Süß

Ein tragisches Ende hatte Anfang Juni 2014 der Ausflug dreier Jugendlicher und ihres Betreuers an den Natternberger Hackerweiher genommen: Ein 13-Jähriger ertrank im Badesee, nach mehrstündiger Suche konnte er nur noch tot geborgen werden. Jetzt hat das Amtsgericht Deggendorf den Betreuer, einen vom Jugendamt Deggendorf beauftragten Diplom-Sozialpädagogen, wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Wie die Staatsanwaltschaft Deggendorf am Mittwoch mitteilte, ist der Strafbefehl gegen den 41-Jährigen seit Ende März rechtskräftig. Dem Sozialpädagogen wird eine Verletzung seiner Aufsichtspflicht als Betreuer vorgeworfen, weshalb er nun eine Geldstrafe im mittleren vierstelligen Bereich zu zahlen hat.

Im Rahmen einer Erziehungsmaßnahme hatte sich der 13-Jährige damals mit dem Betreuer, der in einer vom Jugendamt beauftragten externen Betreuungseinrichtung angestellt ist, sowie zwei weiteren Jungen, damals zwölf bzw. 13 Jahre alt, an einem Nachmittag im Juni 2014 an dem Badesee aufgehalten. Während die drei Buben badeten, war der Betreuer mit dem Beaufsichtigen des Grills beschäftigt und "kam infolgedessen pflichtwidrig der ihm über die drei Kinder übertragenen Aufsichtspflicht nicht nach", teilt die Staatsanwaltschaft mit.

− sas

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