Corona
TH Deggendorf stellt Lehrbetrieb auf 2G um: Das müssen Studierende wissen

15.11.2021 | Stand 22.09.2023, 1:00 Uhr

−Symbolbild: PNP

Weil sich die Corona-Lage auch im Landkreis Deggendorf weiter verschärft, ergreift die TH Deggendorf weitergehende Maßnahmen.



Ab Dienstag, 16. November, wird der Lehrbetrieb auf 2G umgestellt. Dies bedeutet für die Lehre: Die Lehrveranstaltungsräume (Hörsäle und Seminarräume) dürfen nur Studierende mit 2G-Status (also geimpft oder genesen) betreten. Eine Ausnahme gilt für die Bibliothek, Rechnerräume, Lernräume und Selbstlernflächen - hier gilt weiterhin 3G.

Wichtig ist, dass der Kompetenzerwerb auf alle Fälle sichergestellt sein muss, heißt es auf der Homepage der THD.

Daraus ergeben sich folgende Regelungen:
- Präsenz für Studierende mit 2G-Status:
Lehrveranstaltungen, in denen alle Studierenden nachweislich geimpft oder genesen sind, können und sollen nach wie vor in Präsenz stattfinden.

- Hybride Lehre für Studierende ohne 2G-Status:
Wenn sich unter den angemeldeten Studierenden einer Lehrveranstaltung eine Person befindet, die nicht geimpft oder nicht genesen ist, sollen hybride Formate genutzt werden, sodass die geimpften Studierenden weiterhin ordnungsgemäß studieren können. Die ungeimpften und nicht genesenen Studierenden können entweder per synchroner Übertragung oder aber auch über (ggfs. bereits vorhandene) Aufzeichnungen Inhalten folgen.

- Online, wenn hybrid nicht machbar ist:
Nur im Fall, dass von den Lehrenden keine sinnvolle hybride Lösung gefunden werden kann bzw. alle Studierenden einer online Lehre zustimmen, soll als letzte Lösung die Veranstaltung ins online-Format überführt werden.

- Regelungen für Praxisveranstaltungen:
In Veranstaltungen, in denen eine Präsenz zwingend notwendig ist (z.B. Laborarbeit, Praktika, Sportveranstaltungen) verbleibt es ausnahmsweise bei 3G. Dieser 3G-Status muss durch die Veranstaltungsleitung lückenlos kontrolliert werden.

- Regelungen für Prüfungen:
Für Prüfungen gilt unverändert die 3G-Regelung. Nicht zum Prüfungsbetrieb gehörende Personen sind unabhängig von ihrem jeweiligen G-Status von der Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen.

- Regelungen für Sonderveranstaltungen/Veranstaltungen mit Bewirtung in Räumen der THD:
Für interne Sonderveranstaltungen, also Veranstaltungen ohne dienstlichen oder Lehrbezug (Tagungen, Kongresse, Symposien, Festveranstaltungen, studentische Veranstaltungen, Absolventenfeiern, sonstige Feiern etc.) sowie für bereits geplante und zugesagte Veranstaltungen externer Personen in Räumen der THD, gilt ebenfalls die 2G-Regelung.
Externe Sonderveranstaltungen werden ab sofort und bis auf weiteres nicht mehr zugelassen.

In Anbetracht der aktuellen Lage, will die THD schnell handeln. Deshalb soll bereits kommenden Dienstag, 16. November, wo immer möglich, mit der Umstellung auf 2G begonnen werden. Die laufende Woche dient als Übergangsfrist, um letzte offene Fragen zu klären. Ab Montag, 22. November, gilt 2G im Lehrbetrieb der THD verbindlich für alle Studierenden. Die Lehrenden sind angehalten, in den Lehrveranstaltungen den G-Status zu kontrollieren.

Die FFP2-Maskenpflicht für die Studierenden in Gebäuden und geschlossenen Räumen bleibt auch nach Einführung der 2G-Regel bestehen und gilt auch, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. Vortragende sind für die Zeit des Vortrages bei Einhaltung des Mindestabstands von der Maskenpflicht befreit.

"Wir stellen sicher, dass kein Student von der Lehre ausgeschlossen wird", heißt es von Seiten der THD. Die 2G Regel werde eingeführt, weil sich viele Studierende impfen ließen, damit sie an der Präsenzlehre teilnehmen können "und wir möchten dies für diese Studierenden möglichst lange und möglichst sicher ermöglichen".

Angesichts der Lage in den Krankenhäusern soll aber auch vermieden werden, dass sich ungeimpfte Studierende an der THD anstecken und dann evtl. zur Überlastung der Intensivstationen beitragen.

− pnp