Freilassing
Student beleidigt Polizisten: "Schleichts eich" falsch verstanden?

09.07.2018 | Stand 21.09.2023, 1:34 Uhr

−Symbolfoto: dpa

Ein 31-jähriger Student im 13. Semester war am Abend des 10. Novembers 2017 schnurstracks über die Gleise am Freilassinger Bahnhof gelaufen. Den Zuruf eines Bundespolizisten soll er mit "was willst du Arschloch" erwidert und dem Beamten kurz darauf den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt haben. Nun stand der Mann vor Gericht.

All das bestritt der Freilassinger vor dem Laufener Strafrichter. Der sah zumindest das "Arschloch" bestätigt und verurteilte den in Salzburg lebenden Studenten zu einer Geldstrafe von 500 Euro. Weil der 31-Jährige während der Verhandlung permanent intervenierte und dazwischenredete, kam ein Ordnungsgeld von 250 Euro hinzu. "Ich werde ständig kontrolliert", beklagte der Student, "ich passe wohl ins Raster." Bloß weil er einmals zwei Gramm Marihuana mitgeführt habe, werde er nun laufend "ausgesackelt". Gelegentlich müsse er sich sogar komplett ausziehen.

Staatsanwältin Andrea Wimmer fragte den Zeugen, ob der als Norddeutscher das "schleichts eich" eventuell falsch verstanden haben könnte. "Arschloch kann ich überall verstehen", blieb der bei seiner Aussage. Lediglich den ausgestreckten Mittelfinger demonstrierte der Beamte bei einer zweiten Schilderung als Kratzen an der Nase, weshalb Staatsanwältin Wimmer als auch Richter Martin Forster diesen Vorwurf fallen ließen.

− höf

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