Berchtesgaden
Streit um 500 Kubikmeter Steine und Geröll

27.04.2017 | Stand 20.09.2023, 1:01 Uhr

Die Baustelle auf der Koppenleiten wurde mit sofortiger Wirkung eingestellt. Hotelier Peter Hettegger ist guter Dinge, dass der den Sicht und Lärmschutz der geplant ist, bald realisieren kann. − Fotos: Pfeiffer

1000 Kubikmeter Überschussmaterial waren es insgesamt, letztlich 500 Kubikmeter zu viel, die die Baumaßnahme auf der Koppenleiten in Richtung Oberau nun zum Stillstand brachten. Das Material, das beim Abriss der Jennerbahn und den Aushubarbeiten übrig geblieben war, wollte Hotelier Peter Hettegger auf seinem Privatgrundstück zur "landschaftlichen Verbesserung samt Sicht- und Lärmschutz" verwenden. Bis ihn jemand beim Landratsamt anzeigte. Ins Rollen gebracht hatte die Sache die Freien Wähler. Peter Hettegger ist sauer.

Dem Vorhaben wurde bislang keine Genehmigung beschieden. Unverständnis äußert Hettegger dennoch, das sagt er auch ganz deutlich. Denn die Baustelle auf der Koppenleiten, nur einen Steinwurf von der Zellergrabenkapelle in Richtung Oberau entfernt, wurde bis auf Weiteres eingestellt, die Bagger und Planierraupen sind abgerückt. Was man aktuell hier sieht, ist ein großer Haufen Steine, ein großer Hügel, bestehend aus Erd- und Baumaterial, planierte Bereiche, am Rande des Hügels lagert Humusmaterial. Das Grundstück gehört Hettegger seit längerem. Er sagt: "Hier wird jetzt erst einmal nichts passieren."

Dabei wollte er das Gelände nach eigenen Angaben nur auffüllen. Mit rund 3000 Kubikmetern Aushubmaterial, das bei den Arbeiten an der Jennerbahnstation, die aktuell abgerissen und später in diesem Jahr neu gebaut wird, angefallen war. "Wir wollten einen Sicht- und Lärmschutz realisieren." Grundsätzlich sei das auch möglich: Anton Kurz, der Geschäftsleiter des Marktes Berchtesgaden, sagt, dass Aufschüttungen mit einer Höhe von bis zu zwei Metern und einer Fläche bis zu 500 Quadratmetern genehmigungfrei seien. Allerdings treffe das auf den Bereich an der Koppenleiten eben nicht zu. In der Regel werden Überschreitungen mit Geldstrafen belegt.

− kp

Mehr dazu lesen Sie in unserer Ausgabe des Reichenhaller Tagblatts/Freilassinger Anzeigers vom 285. April.