Schweinfurt
Strafbefehl gegen Ex-Behördenleiter rechtskräftig

28.10.2021 | Stand 20.09.2023, 3:21 Uhr
An der Tür von einem Streifenwagen steht der Schriftzug "Polizei". −Foto: Foto: David Inderlied/dpa/Illustration

Wegen Untreue in 51 Fällen ist ein ehemaliger Schweinfurter Kulturamtsleiter nun rechtskräftig verurteilt worden. Ein Sprecher des Landgerichts berichtete am Donnerstag auf Nachfrage, dass kein Einspruch gegen die Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung eingelegt worden sei.

Der ehemalige Behördenleiter hatte demnach von 2016 bis 2020 private Aufwendungen unter anderem als dienstlich veranlasste beziehungsweise seitens der Stadt vertraglich geschuldete Bewirtungskosten geltend gemacht. Der 60-Jährige soll zudem im Jahr 2018 ohne erkennbaren eigenen Vorteil einem gemeinnützigen Verein zu Lasten Schweinfurts geholfen haben. Die Anklagebehörde ging zuletzt von einem Schaden von etwa 10.500 Euro aus. Das Amtsgericht hatte daher auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen. Die Stadt hatte den Kulturamtsleiter im Mai fristlos entlassen.

Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren im deutschen Recht. Damit soll in der Regel bei geringfügigen Delikten ein langwieriger Gerichtsprozess vermieden werden. Die Staatsanwaltschaft beantragt den Erlass eines Strafbefehls beim zuständigen Amtsgericht. Der Angeschuldigte hat nach der Zustellung zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Akzeptiert er den Strafbefehl nicht, gibt es doch eine Gerichtsverhandlung.

Ansonsten kann der Strafbefehl rechtskräftig werden und wirkt dann wie ein Urteil. Er kann zum Beispiel eine Bewährungsstrafe von maximal einem Jahr oder eine Geldstrafe vorsehen.

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