Deggendorf
Stadt zahlt Eltern Betreuungsgebühren zurück

Bedingung: Notbetreuung an höchstens fünf Tagen im Monat – Verpflegung wird anteilig berechnet

13.10.2021 | Stand 21.09.2023, 6:32 Uhr

Eltern, deren Kinder eine städtische Krippe, einen Kindergarten oder eine Mittagsbetreuung an Grund- und Mittelschulen besuchen, bekommen für die Zeit des Lockdowns die Gebühren erstattet. Das hat der Verwaltungsausschuss am Mittwoch einstimmig beschlossen. Dabei geht es gerade bei Kinderkrippen für unter 3-Jährige um viel Geld.

Warum es den ausdrücklichen Beschluss brauchte, das Geld zurückzuzahlen, erläuterte Sachgebietsleiterin Waltraud Tannerbauer in der Sitzung: Die städtischen Satzungen sehen den Fall staatlich angeordneter Schließungen nicht vor. Es handelt sich also um eine...

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