Eltern, deren Kinder eine städtische Krippe, einen Kindergarten oder eine Mittagsbetreuung an Grund- und Mittelschulen besuchen, bekommen für die Zeit des Lockdowns die Gebühren erstattet. Das hat der Verwaltungsausschuss am Mittwoch einstimmig beschlossen. Dabei geht es gerade bei Kinderkrippen für unter 3-Jährige um viel Geld.
Warum es den ausdrücklichen Beschluss brauchte, das Geld zurückzuzahlen, erläuterte Sachgebietsleiterin Waltraud Tannerbauer in der Sitzung: Die städtischen Satzungen sehen den Fall staatlich angeordneter Schließungen nicht vor. Es handelt sich also um eine...