Nürnberg/Berlin
Staatsanwaltschaft: Keine Ermittlungen gegen BAMF-Chefin

23.05.2018 | Stand 23.05.2018, 9:54 Uhr

BAMF-Behördenchefin Jutta Cordt. − Foto: pnp

In der Affäre um mutmaßlich unrechtmäßige Asylbescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geht die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth einer Strafanzeige gegen Behördenchefin Jutta Cordt und weitere Mitarbeiter nach. Förmliche Ermittlungen seien jedoch nicht eingeleitet worden, sagte die Pressesprecherin, Oberstaatsanwältin Anita Traud, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Bislang sei routinemäßig lediglich ein Aktenzeichen vergeben worden. Geprüft werde nun der in der Anzeige aufgeworfene Verdacht einer Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet. Traud widersprach Medienberichten, wonach ihre Anklagebehörde ein Ermittlungsverfahren gegen Cordt eingeleitet habe.

Im Zentrum der Affäre steht die BAMF-Außenstelle Bremen. Dort sollen zwischen 2013 und 2016 Mitarbeiter mindestens rund 1200 Menschen ohne ausreichende rechtliche Grundlage Asyl gewährt haben. Gegen die damalige Bremer BAMF-Chefin und weitere Verdächtige laufen Ermittlungen wegen Bestechlichkeit und bandenmäßiger Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung.

Ein Sprecher des Bundesamts erklärte, die Behörde habe keine Kenntnis von einer entsprechenden Anzeige. Grundsätzlich sei es jedoch nicht unüblich, dass Anzeigen gegen Politiker oder Behördenleiter gestellt werden. "Sollte die besagte Anzeige beim Bundesamt eingehen, wird das Bundesamt eng mit der ermittelnden Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten und alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen."

− dpa



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