Schwindelambulanz: Kassen drehen Hahn zu

Klinik darf Behandlungen nicht abrechnen

09.08.2018 | Stand 09.08.2018, 4:00 Uhr

Altötting. "Schwindelerkrankungen sind sehr verbreitet und fast jeder dritte Mensch ist davon betroffen, besonders im höheren Lebensalter", weiß Dr. Karlheinz Luxner, Chefarzt der Neurologie an der Kreisklinik Altötting. Weil der Bedarf besteht, hatte sich das Kommunalunternehmen vor acht Jahren entschlossen, eine Schwindelambulanz zu eröffnen. Nun wird dieses Angebot wieder zurückgezogen – aus mehreren Gründen.

Schwindel werde von den Patienten als sehr bedrohlich wahrgenommen und führe in den meisten Fällen zu einem Arztbesuch und zu einer deutlichen Einschränkung der Lebensqualität. "Es gibt über 100 Erkrankungen mit dem Begleitsymptom Schwindel, von der Grippe bis zum Schlaganfall", betonte Chefarzt Luxner 2010 bei der Eröffnung des Schwerpunkts. Schwindelerkrankungen könnten viele Ursachen haben, weshalb diese interdisziplinär von verschiedenen medizinischen Fachrichtungen diagnostiziert und betreut werden sollten, beispielsweise der Inneren Medizin, der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, der Augenheilkunde und der Neurologie. Auch würden Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten angestrebt. Die Schwindelambulanz Altötting gilt als in Südostbayern die einzige Einrichtung ihrer Art.

Geleitet wird der Schwerpunkt von PD Dr. Holger Rambold, habilitierter Facharzt für Neurologie und Oberarzt der neurologischen Abteilung. Dr. Rambold ist klinisch und wissenschaftlich ausgewiesener Experte im Bereich der Schwindelerkrankungen, der Neuroophthalmologie (Sehstörungen) und der Störungen der Augenbewegungen (Okulomotorik).

Alle Behandlungen hatten jedoch von Anfang an einen Haken: Das Kommunalunternehmen Kreiskliniken Altötting-Burghausen hatte keine Ermächtigung für den Betrieb der Schwindelambulanz. Behandlungskosten konnten nur abgerechnet werden, wenn ein sogenannter vorstationärer Aufenthalt für die Neurologie angezeigt war, also abzuklären war, ob eine stationäre Notwendigkeit besteht, wie der kaufmännische Klinik-Vorstand Michael Prostmeier auf Nachfrage erläutert. Nun hätten die Kassen den Hahn zugedreht – wohl nicht zuletzt auch aufgrund von Widersprüchen niedergelassener Ärzte.

"Das ist eine super Leistung für die Patienten und der Bedarf ist auch gegeben. Es ist sehr schade. Wir haben die Kompetenz, dürfen es offiziell aber nicht machen", bedauert Prostmeier. Privatpatienten könnten die ambulanten Angebote weiter nutzen; Kassenpatienten müssten sie bei Bedarf selbst bezahlen. Außerdem bestehe die Möglichkeit, sich stationär behandeln zu lassen. Ähnlich verhalte es sich mit dem ambulanten Angebot der Magenspiegelungen – "auch das können wir von der Klinik her nicht mehr darstellen", so Prostmeier.

− ecs