Freyung
Schwerer Unfall: Motorradfahrer schuldig - aber ohne Strafe

05.05.2022 | Stand 21.09.2023, 21:04 Uhr

Ein Motorradfahrer ist nach einem Unfall mit einem Traktor zwar schuldig gesprochen worden, von einer Strafe sah das Gericht aber ab. −Symbolbild: dpa

Es klingt absurd, wenn ein Angeklagter zwar schuldig gesprochen, jedoch ohne Strafe nach Hause geschickt wird. In einem Fall, der am Donnerstag vor dem Amtsgericht Freyung verhandelt wurde, ist aber genau das geschehen.



Der Grund: Der 40-jährige Angeklagte hatte selbst den größten Schaden davon getragen. Der Mann war im vergangenen Juli mit seinem Motorrad auf der Kreisstraße zwischen Röhrnbach und Ernsting unterwegs, als es zu dem verheerenden Unfall kam.

In einer Rechtskurve kam der 40-Jährige auf die Gegenfahrbahn und prallte dort mit einem entgegenkommenden Traktor zusammen. Dabei wurde er so schwer verletzt, dass er mit einem Hubschrauber ins Klinikum Passau eingeliefert wurde. "Ich wurde einen Monat stationär behandelt", sagte er vor Gericht aus. Es folgten zwei Monate Reha. Seinen linken Arm, der bei dem Unfall innerlich amputiert wurde, könne er bis heute nicht bewegen, schilderte der 40-Jährige. An den Unfall könne er sich nicht mehr erinnern.

Angeklagter überholte mehrere Fahrzeuge

"Nur ein Augenblick", sagte der unfallbeteiligte Traktorfahrer vor Gericht aus. In nur einem Augenblick sei das Motorrad dagewesen. Eine Chance zu bremsen habe er nicht mehr gehabt. Vor dem Zusammenstoß habe der Angeklagte mehrere Fahrzeuge überholt, erklärte einer der Polizeibeamten, die an diesem Tag im Einsatz waren. Einer der Autofahrer habe zudem ihm gegenüber geäußert, dass er sich noch dachte: "Wenn der so weiterfährt, passiert etwas." Ob der 40-Jährige wirklich zu schnell unterwegs gewesen ist, lässt sich abschließend aber nicht sagen. "Ich weiß, dass viele Lastwagen dort fahren, also kann ich mir nicht vorstellen, zu schnell dran gewesen zu sein", sagte der Angeklagte bei seinem Schlusswort.

Schon einmal musste er seinen Führerschein abgeben, bekam ihn erst zwei Monate vor dem Unfall zurück. Sein Verteidiger erklärte deshalb, dass die Erfahrung fehlte und sein Mandant "einfach einen Fahrfehler" gemacht hatte. Er beantragte aufgrund dessen und deswegen, weil der 40-Jährige selbst wohl die größten Beeinträchtigungen durch den Unfall erlitt, das Verfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft plädierte für eine Geldstrafe und weitere acht Monate Fahrverbot, nachdem dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis bereits Anfang 2022 entzogen wurde.

"Der Angeklagte ist schuldig, von einer Strafe wird abgesehen", verkündete Richterin Carolin Philipp das Urteil. Schuldig sei der Verurteilte deshalb, weil er sich grob rücksichtslos verhalten habe, wie die Zeugen bei der Polizei schilderten. "Die Folgen für den Angeklagten sind jedoch so schwer, dass eine Strafe hier verfehlt wäre." Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

− fkö