Bad Reichenhall
Schöner Wohnen für Soldaten: Neue Gebäude in Reichenhaller Kaserne

06.06.2018 | Stand 20.09.2023, 22:36 Uhr

Mit zwei neuen Unterkunftsgebäuden auf dem ehemaligen Exerzierplatz in der Hochstaufen-Kaserne soll den aktuellen Wohnbedürfnissen der Gebirgsjäger-Soldaten Rechnung getragen werden. − Foto: Gebirgsjäger

In der Hochstaufen-Kaserne in Bad Reichenhall (Lkr. Berchtesgadener Land) sollen zwei Unterkunftsgebäude für die Soldaten gebaut werden. Das Staatliche Bauamt Traunstein, das für den Bau militärischer Anlagen zuständig ist, hat bei der Stadt Bad Reichenhall hierfür beantragt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Diesem Antrag stimmte der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am Montag mit großer Mehrheit zu.

Die beiden nicht unterkellerten Unterkunftsgebäude sollen im südlichen Bereich des Kasernengeländes auf dem ehemaligen Exerzierplatz entstehen und jeweils mit Einzelzimmern inklusive Nasszellen versehen werden.

Nach Auskunft des Staatlichen Bauamts stellt diese Maßnahme den Start einer "Sanierungskette" dar, mit der sukzessive die Unterkunftsgebäude den aktuellen Wohnbedürfnissen der Soldaten angepasst werden sollen. Das Vorhaben liegt im Innenbereich und einen Bebauungsplan gibt es nicht, sodass es als faktisches Mischgebiet eingestuft wird. Bei der Prüfung durch das städtische Ordnungsamt als untere Straßenverkehrsbehörde und das Sachgebiet Tiefbau ergaben sich keine Einwände. Allerdings wurde auf die Lage im Heilquellenschutzgebiet und im Überflutungsbereich der Saalach hingewiesen. Die Planung nimmt darauf Rücksicht, indem die Baukörper nicht unterkellert sind.

Wie die Verwaltung mitteilt, wird die historische städtebauliche Situation des zentralen und achsialsymmetrischen Exerzierhofs durch die geplante Bebauung zwar grundlegend verändert, allerdings erscheine dies aus zweierlei Gründen sinnvoll. Zum einen bestünden durch die Schaffung zeitgemäßer Wohnräume militärische Zwänge. Und zum anderen sei die städtebauliche Nachverdichtung höher zu gewichten als der Erhalt eines nicht denkmalgeschützten Bestands. Das gemeindliche Einvernehmen könne somit erteilt werden.

Mehr dazu lesen Sie im Reichenhaller Tagblatt/Freilassinger Anzeiger in der Ausgabe vom Mittwoch, 7. Juni.