Freilassing
Rapper "Kollegah" erneut vor Gericht

09.03.2015 | Stand 19.09.2023, 5:26 Uhr
Rapper "Kollegah" gestern am Landgericht Traunstein. −Foto: Foto: Kretzmer-Diepold

Der 30-jährige Rapper "Kollegah" aus Düsseldorf, mit bürgerlichem Name Felix Blume, musste sich am Montag zum zweiten Mal wegen gefährlicher Körperverletzung an zwei seiner Konzertbesuchern, 26 und 27 Jahre alten Österreichern, durch Schläge und Tritte vor Gericht verantworten. 14 Zeugen sollen der Dritten Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Heike Will helfen, das Geschehen in der Nacht auf 30. Juni 2014 nach einem Konzert im "Eventhouse" in Freilassing gegen 3 Uhr morgens aufzuklären.

Der Angeklagte mit Verteidiger Tarik Karabulut aus Mainz zur Seite berief sich am Montag auf "Notwehr". Der Prozess wird am Montag, 16. März, um 9 Uhr fortgesetzt. Das Amtsgericht Laufen hatte den Rapper am 19. November 2014 nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" frei gesprochen, habe er doch nicht ausschließbar in Notwehr gehandelt.

Staatsanwältin Monika Veiglhuber hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. In der Begründung führte sie an, sämtliche Entlastungszeugen aus dem Umfeld des 30-Jährigen hätten "keinen glaubwürdigen Eindruck hinterlassen" - anders als die Belastungszeugen. Gegen fast alle Entlastungszeugen hat die Staatsanwältin mittlerweile Ermittlungsverfahren wegen "Falschaussage" eingeleitet, so auch gegen den Backgroundsänger von "Kollegah" sowie gegen einen Bodyguard. Beide saßen in Laufen erst mit auf der Anklagebank. Ihre Verfahren wurden jedoch eingestellt. Als Zeugen sollen sie dann gelogen haben, ist die Staatsanwältin überzeugt.

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