Freyung
Notarzt: Medikamente-Ausstattung in Rettungswagen nicht ausreichend

27.03.2018 | Stand 21.09.2023, 5:02 Uhr

Die standardmäßig vorgehaltene Ausstattung der Rettungswagen mit Notfallmedikamenten ist nach Meinung des erfahrenen Notarztes Dr. Vogl nicht ausreichend. − Fotos: Püschel

"Es ist, wie wenn man einem Feuerwehrmann die Wasserrechnung schickt!" Dr. Attila Vogl hält einen Bescheid der "Prüfstelle Ärzte Bayern" in Händen. Er soll 152,64 Euro an die AOK zurückerstatten. Vogl, der als Hausarzt Praxen in Freyung und Haidmühle betreibt, fährt auch Notarzteinsätze. "Die zur Zeit vorgehaltene medikamentöse Ausstattung der Rettungswagen ist nach meiner Meinung und meiner Berufserfahrung als Notarzt nicht ausreichend", sagt er. Aus diesem Grund hat er sich sein eigenes "Ampullarium" zusammengestellt. Für eines der Medikamente, die Infusionslösung "Voluven 6 % BP", soll er jetzt bezahlen.

Warum dieses Präparat nicht zur Standardausstattung der Rettungswagen gehört, kann er nicht nachvollziehen. Aber er wusste sich zu helfen und hat Voluven einfach als "Sprechstundenbedarf" bestellt und dann zu seinen Einsätzen mitgenommen. Doch das Präparat auch als Sprechstundenbedarf abzurechnen – das wird ihm jetzt mit Verweis auf die "Sprechstundenbedarfsvereinbarung" untersagt, selbst wenn er mit "einer dem ländlichen Gebiet angepassten Medikamentenvorhaltung" argumentiert.

Die "Prüfstelle Ärzte Bayern" – eine gemeinsame Einrichtung der Landesverbände der Krankenkassen, des Verbandes der Ersatzkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern – hat einem entsprechenden Antrag der AOK stattgegeben, die das Geld von Dr. Vogl zurückfordert. Die Ausstattung sämtlicher am Rettungsdienst teilnehmenden Fahrzeuge und Notarztkoffer mit den erforderlichen Medikamenten sei bayernweit einheitlich über die Ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes normiert und in den entsprechenden Gremien der Notfallmedizin abgestimmt, sagt Bereichsleiter Klaus Kronschnabl von der AOK-Direktion Bayerwald. "Eine Abrechnung über Sprechstundenbedarf bei Notarzteinsätzen ist deshalb grundsätzlich nicht möglich."

Die über den Sprechstundenbedarf abgerechneten Kosten wurden daher von Dr. Vogl mit dem Prüfbescheid zurück gefordert.

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