"Click & Meet" geht noch im Landkreis Deggendorf – aber nur mit negativem Test. Darüber hat das Landratsamt am Wochenende informiert.
Die neuen Regeln, die am Montag in Kraft treten, basieren auf der aktuellsten Infektionsschutzgesetz-Neuerung.
Inzidenzunabhängig dürfen demnach ab Montag nur noch folgende Bereiche öffnen: Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel. Auf Märkten dürfen ab heute nur noch Lebensmittel angeboten werden. Die Regel, dass dort auch (ausschließlich) Blumen und Pflanzen angeboten werden dürfen, wurde gestrichen.