Haftstrafe
Nach tödlichem Unfall: Urteil im Raser-Prozess von Kalteck rechtskräftig

29.07.2022 | Stand 22.09.2023, 1:08 Uhr

Der im "Kalteck-Prozess" von 2019 erstmals angeklagte Motorradfahrer. −Foto: Heinritz

Das Urteil im als Raser-Prozess von Kalteck bekannt gewordene Verfahren ist rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Deggendorf am Freitag mit.



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Die Strafkammer am Landgericht Deggendorf hatte den Motorradfahrer bereits Anfang Mai verurteilt. Damals war der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden, weil er sich als Motorradfahrer am 14. Juli 2018 mit einem Audi-Fahrer auf der kurvigen Strecke zwischen Leithen und Kalteck ein illegales Rennen lieferte. Der Audi prallte dabei mit einem Opel zusammen, in dem ein 38-jähriger Vater mit seinem zehnjährigen Sohn aus dem Landkreis Cham saß. Der Vater kam ums Leben, sein Sohn ist seither schwer behindert. Der Audi-Fahrer verbüßt bereits seit Frühjahr 2020 seine Gefängnisstrafe.

Gegen das Urteil gegen den Motorradfahrer hatten zunächst zwei Nebenkläger - Witwe und Sohn des Getöteten - Revision eingelegt. Nachdem die Nebenkläger ihre Revision jeweils zurückgenommen haben, ist das Urteil nun rechtskräftig, so das Landgericht Deggendorf.

− red