Bad Reichenhall
Nach Streit: Neue Regeln für Garagen im Außenbereich

28.12.2017 | Stand 21.09.2023, 7:10 Uhr

Idyllisch oberhalb der Fischzuchtanlage liegt das Zweifamilienhaus, das bald eine Dreifachgarage erhalten soll. Das Projekt könnte Vorbild für andere Grundstücke im Außenbereich sein. − Foto: Johannes Geigenberger

Will ein Bauherr im Außenbereich von Reichenhall eine Garage oder einen Carport bauen, könnte das künftig einfacher gehen. Der Reichenhaller Bauausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung mit sieben zu zwei Stimmen einer neuen allgemeinen Verfahrensweise der Verwaltung in derlei Angelegenheiten zugestimmt.

Grund dafür war ein Bauantrag aus dem Reichenhaller Ortsteil Karlstein, mit dem sich das Gremium bereits im Sommer befasst hat . Der Eigentümer des Zweifamilienhauses Fischzuchtstraße 1 hatte damals einen Antrag auf eine Dreifachgarage gestellt. Die Regierung von Oberbayern pochte allerdings darauf, dass maximal zwei Garagen zulässig sind, um eine Splittersiedlung zu verhindern. Weil der Reichenhaller Bauausschuss mehrheitlich anderer Meinung war, ging die Angelegenheit zurück nach München.

Nach erneuter Prüfung erklärte die Regierung von Oberbayern nun, dass sie zwar grundsätzlich an ihrer Einschätzung festhält. Trotzdem werde sie eine andere Entscheidung der Stadt Bad Reichenhall tolerieren, teilte Stadtbaumeister Thomas Knaus den Ausschussmitgliedern mit. Er empfahl, eine grundsätzliche Regel zu treffen, wie in Zukunft in solchen Angelegenheiten entschieden werden soll. Sein Vorschlag: Künftig soll ein Einfamilienhaus im Außenbereich generell eine Doppelgarage bekommen können, ein Zweifamilienhaus eine Dreifachgarage. Im Gegensatz dazu sollten andere Nebengebäude, zum Beispiel Holz- oder Gerätehütten, nur erlaubt werden, wenn sie deutlich kleiner als die Garagen ausfallen. Außerdem sollen derlei Anbauten auch wirklich direkt an bestehende Gebäude andocken müssen.

− jag