Mehrere Jahre nach einem dramatischen Raser-Unfall mit Todesfolge darf einer der beiden Verurteilten jetzt auf eine mildere Strafe hoffen. Nun hat das Landgericht die Termine für den Prozess bekanntgegeben.
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Nachdem der Bundesgerichtshof auf die Revision der Nebenkläger hin das Urteil im Kalteck-Prozess um den tödlichen Raserunfall vom 14. Juli 2018 teilweise zugunsten eines Angeklagten (Motorradfahrer) abgeändert und die vom Landgericht Deggendorf verhängte fünfjährige Haftstrafe mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben hatte, muss nun eine andere Strafkammer des Landgerichts Deggendorf neu über die zu verhängende Strafe verhandeln und entscheiden.
Dieses Strafverfahren wird am Mittwoch, 4. Mai, 9 Uhr beginnen. Zum Termin wurden vier Zeugen geladen. Als Termin zur Fortsetzung der Verhandlung wurde Mittwoch, 11. Mai, 11 Uhr festgelegt, teilte das Landgericht Deggendorf gestern mit.
− vbb