Zeit nach den Pfingstferien
Landratsamt Regensburg informiert über Maskenpflicht an Schulen

20.05.2021 | Stand 20.05.2021, 16:42 Uhr

−Symbolbild: dpa

Abstände, die richtige Art von Masken und Erholungsphasen – worauf Schüler im Landkreis Regensburg nach den Pfingstferien achten müssen, schildert das Landratsamt Regensburg.



Alle Schüler müssen laut Pressemitteilung im Schulgebäude einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Nach den Pfingstferien ist für Kinder ab der fünften Jahrgangsstufe das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske auf dem gesamten Schulgelände – einschließlich Unterrichtsraum – verpflichtend.

Um dies im Schulalltag praxisgerecht und alltagstauglich umsetzen zu können, hat das Gesundheitsamt Regensburg bereits im Herbst letzten Jahres Empfehlungen ausgesprochen, die über das Staatliche Schulamt an alle Grundschulen im Landkreis weitergegeben wurden. Diese Empfehlungen – angepasst an die aktuellen Entwicklungen – möchte das Gesundheitsamt nochmals in Erinnerung rufen.



Maskenpflicht an allen Schulen gilt auch weiterhin


Generell gilt weiterhin auch nach den Pfingstferien an allen Schulen eine Maskenpflicht. Die Maskenpflicht betrifft das gesamte Schulgelände. Sie umfasst, neben dem Klassenzimmer, auch alle anderen sich auf dem Schulgelände befindenden Räume und Begegnungsflächen wie etwa Turnhallen, Flure, Gänge, Treppenhäuser oder den Verwaltungsbereich. Dazu zählen auch der Pausenhof und Sportstätten im freien Schulgelände. Auch während schulischer Abschlussprüfungen sind Masken zu tragen.


Im Vergleich zu den bisher gültigen Regeln besteht ab dem 7. Juni zudem für alle Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske. Im Gegensatz dazu können Schüler der ersten bis vierten Jahrgangsstufe zwar wie bisher die sogenannten Alltags- oder Community-Masken im Schulgebäude nutzen. Allerdings empfiehlt das Gesundheitsministerium auch für diese Kinder das Tragen medizinischer Masken. Diese sind im Handel zunehmend auch in Kindergrößen erhältlich. Die Eltern werden gebeten, auf einen korrekten Sitz zu achten.



Kindern werden Erholungsphasen eingeräumt



Schülern müssen Erholungsphasen gestattet werden. So können Schüler die Maske auf den Pausenflächen abnehmen, wenn für einen ausreichenden Mindestabstand zwischen ihnen gesorgt ist. Auch während einer effizienten Stoßlüftung des Klassen- oder Aufenthaltsraums kann die Maske am Platz abgenommen werden. Gleiches gilt beim Essen und Trinken – auch hierbei sollte aber auf effizientes Lüften und auf den Mindestabstand von 1,5 Metern geachtet werden. Durch das korrekte Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung trägt jedes einzelne Kind dazu bei, das Risiko einer Ansteckung für seine Mitschüler sowie für die Lehrkräfte zu reduzieren.

− red