Regensburg
Landratsamt erklärt zwei Wege zum Impftermin

05.02.2021 | Stand 20.09.2023, 22:27 Uhr

−Symbolfoto: Sven Hoppe/dpa

Aller Voraussicht nach können bereits nächste Woche die meisten Zweitimpfungen in den Senioren- und Behinderteneinrichtungen abgeschlossen werden. Das teilt das Landratsamt Regensburg mit.

Daher konkretisieren sich nun die weiteren Vorbereitungen für die Impfung der großen Personengruppe der über 80-jährigen Landkreisbürger. In den vergangenen Tagen hätten die über 80-Jährigen ein Informationsschreiben des Landratsamtes bekommen, darüber hinaus oft noch ein Schreiben der Wohnsitzgemeinde.

Zur besseren Orientierung hat die Ärztliche Leitung der Landkreis-Impfzentren daher das Informationsangebot kurz und kompakt zusammengefasst und auch Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen formuliert.

Da in der Anfangszeit der Impfstoff knapp ist, musste festgelegt werden, in welcher Reihenfolge geimpft wird. Menschen mit besonders hohem Risiko sollen zuerst geimpft werden. In der Impfverordnung des Bundes wurden drei Priorisierungsstufen festgelegt. Zur Stufe 1 der höchsten Priorität gehören alle Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, Bewohner und Mitarbeiter in Senioren- und Behinderteneinrichtungen, Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, Mitarbeiter etwa von Notaufnahmen, Intensivstationen, Rettungsdiensten.

Priorisierungsgruppe 1: Die impfwilligen Bewohner und Mitarbeiter Senioren- und Behinderteneinrichtungen wurden vor Ort durch die mobilen Teams geimpft. Für alle weiteren Personen der Priorisierungsgruppe 1 gilt das nachfolgend dargestellte Anmeldeverfahren. Wobei die sogenannten Gemeindeimpfungen ("Option 2") nur für die 80-jährigen Landkreisbürger vorgesehen sind. Diesem Personenkreis soll so eine wohnortnahe Impfmöglichkeit eingeräumt werden.

Diese zwei Wege gibt es

Das bedeutet, dass die über 80-jährigen Bürger zwei Anmeldeoptionen haben, die Option 1 und die Option 2. Alle anderen Personen der Priorisierungsgruppe 1 haben nur die Option 1.

Option 1: Registrierung und Terminvergabe über die bayernweite Anmeldesoftware www.impfzentren.bayern. Option 1 gilt für: Alle Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, Mitarbeiter etwa von Notaufnahmen, Intensivstationen, Rettungsdiensten. Wer kein Internet hat und sich daher nicht online anmelden kann, kann sich auch telefonisch unter ✆0941/4009444 registrieren lassen. Dort melden sich von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 16.30 Uhr die Mitarbeiter der BRK-Koordinierungsstelle. Diese tragen die Daten während des Telefonats ein und nehmen so die Registrierung auf diesem Portal vor. Nach der Registrierung muss man nichts weiter unternehmen. Die BRK-Koordinierungsstelle informiert von sich aus, wenn ein Impftermin möglich ist.

Option 2: Registrierung und Terminvergabe über die Gemeinde. Option 2 gilt nur für Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Die impfwillige Person (oder deren Familienmitglied/Betreuer/Angehöriger) meldet sich bei der Wohnsitzgemeinde für eine Impfung an. Diese Anmeldung wird von der Gemeinde an die BRK-Koordinierungsstelle weitergeleitet. Dort wird die Registrierung in die Anmeldesoftware übernommen. Der Impfwillige muss sich also nur bei der Gemeinde anmelden, die Registrierung im Internet erledigt die Koordinierungsstelle. Hinweis: Wer sich als über 80-Jähriger bereits online angemeldet hat, kann sich trotzdem auch noch bei der Gemeinde anmelden. Wenn ein konkreter Termin festgelegt wurde, an dem die mobilen Impfteams in die jeweilige Gemeinde fahren, informiert die Gemeinde etwa fünf Tage vorher alle angemeldeten impfwilligen Bürger.

Häufige Fragen

Wenn ich jetzt noch nicht zur Gruppe der ersten Priorisierungsstufe gehöre, kann ich mich trotzdem auch jetzt schon über die Onlineplattform registrieren lassen? Das ist möglich, man kommt aber so nicht zu einem "schnelleren" Termin. Denn erst wenn die Impfung der erstpriorisierten Personen abgeschlossen ist, kommt die nächste Gruppe an die Reihe. Die Impfanmeldung bei der Wohnsitzgemeinde – also die sogenannte Gemeindeimpfung – ist aber nur für Personen der ersten Priorisierungsstufe und hier auch nur für die über 80-Jährigen gedacht. Als Zweitpriorisierte kann man sich aktuell also bei der Gemeinde nicht anmelden.

Wenn ich mich bereits auf der Onlineplattform registriert habe, kann ich mich trotzdem zusätzlich noch bei der Gemeinde anmelden? Ja. Wenn die Gemeindeimpfung stattfindet, bevor man einen Termin in den Landkreis-Impfzentren bekommen hat, kann man sich zusätzlich auch für die Gemeindeimpfung anmelden. Beim Datenabgleich wird die obsolet gewordene Anmeldung in BayIMCO gelöscht.

Wenn noch unklar ist, welcher Anmeldeweg schneller zu einer Impfung führt, kann ich mich sowohl bei der Gemeinde als auch beim Anmeldeportal BayImCO registrieren lassen? Ja. Beim Datenabgleich wird die Doppelbuchung erkannt und zusammengeführt.

Wird es wieder die Möglichkeit geben, sich über die Online-Terminvereinbarung auf der Landkreis-Homepage anzumelden, so wie dies am 28. Dezember und am 15. Januar der Fall war? Nein, das war nur ein Zusatzangebot des Landkreises zur Überbrückung der Zeitspanne, bis die bayernweite Anmeldesoftware des Freistaats Bayern zur Verfügung stand.

Mir wurde bereits ein Impftermin in einem der beiden Impfzentren mitgeteilt. Kann ich den absagen, und mich stattdessen bei der Gemeindeimpfung anmelden? Wenn möglich, sollten Sie den bereits vereinbarten Impftermin wahrnehmen. Jede Terminstornierung macht eine aufwendige Nachbesetzung notwendig, um so die derzeit noch wenigen Impfressourcen effizient einsetzen zu können. Und der bereits vereinbarte Impftermin wird in den meisten Fällen auch früher sein als der Termin über die Gemeindeimpfung.

− tka