Passau/ Grafenau
Landgericht verurteilt Geschäftsfrau erneut

03.01.2020 | Stand 20.09.2023, 0:31 Uhr

Schuldig gesprochen der Beleidigung, Brandstiftung, Urkundenfälschung und Verleumdung wurde eine Grafenauer Geschäftsfrau vom Landgericht Passau. Hier sitzt sie mit ihrem Verteidiger Christoph Schima im Gerichtssaal. −Foto: Pierach

Fast fünf Jahre liegen die Taten gegen ihren Ex-Freund (34) zurück, die einer Grafenauer Geschäftsfrau (29) zur Last gelegt werden. Während schon ein weiterer Strafprozess gegen sie läuft, wiederum wegen Brandstiftung bei einem Ex, ist das alte Verfahren juristisch kompliziert geworden. Darin wurde sie nun zum dritten Mal schuldig gesprochen der Beleidigung, Brandstiftung, Urkundenfälschung und Verleumdung, diesmal vom Landgericht Passau.

Zwischen Mai und Juli 2015 datieren die ersten Straftaten, die die Justiz der Angeklagten zuschreibt. Den Anfang machte das Amtsgericht Freyung im Oktober 2017 und schickte die Geschäftsfrau für zwei Jahre vier Monate ins Gefängnis. Sie focht das Urteil an. Damit war das Passauer Landgericht zuständig. Die Berufungskammer, die damalige Staatsanwältin und der Verteidiger fanden im Sommer 2018 ein allseits akzeptables Ergebnis, der Anwalt gab, wie berichtet, dafür ein Geständnis im Namen der Angeklagten ab. Mit dem vereinbarten Resultat einer Bewährungsstrafe. Doch auch dieses Urteil wurde nicht rechtskräftig. In der Revision, bei der nur korrektes Anwenden von Paragraphen geprüft wird, hob das Oberlandesgericht (OLG) München auch das mildere Urteil auf: Es befand Geständnis und damit Deal für rechtsfehlerhaft.
Also Kommando zurück, neue Berufungsverhandlung im Passauer Landgericht. Bis Weihnachten waren nun andere Richter drei Tage lang damit befasst. Fast parallel hatte das Amtsgericht Passau bereits die nächste Anklage gegen die Geschäftsfrau verhandelt, wieder Brandstiftung, dazu grundloses Töten von zehn Brieftauben und Körperverletzung der Brandbekämpfer. Auch für die neuen Vorfälle wurde sie, die nach dem Brand im März in U-Haft genommen worden war, verurteilt (PNP berichtete), galt dabei korrekterweise aber mangels Rechtskraft der alten Sache als nicht vorbestraft. Strafe diesmal: drei Jahre Gefängnis. Auch die hat die Angeklagte nicht akzeptiert, auch hier wird es eine Berufungsverhandlung im Landgericht geben.

− cp



Mehr dazu lesen Sie in Ihrer Ausgabe der Passauer Neuen Presse vom 4. Januar 2020 in den Lokalteilen Passau und Grafenau.