Laufen
Kuh mit Madenbefall in eitriger Wunde: Landwirt verurteilt

12.10.2019 | Stand 20.09.2023, 1:02 Uhr
Hannes Höfer

Ein Brustgurt wuchs in den Rücken einer trächtigen Kuh ein. −Symbolfoto: dpa

"Das Tier hat immer gefressen, es war total unauffällig", beteuerte der 60-jährige Bauer aus dem nördlichen Landkreis im Gerichtssaal in Laufen (Landkreis Berchtesgadener Land). Der Amtstierärztin war freilich schon etwas aufgefallen: Eine offene Wunde mit Eiter und Madenbefall. Weil der "staatlich geprüfte Wirtschafter für Landbau" kein unbeschriebenes Blatt ist, gab es einen Strafbefehl wegen Tiermisshandlung über 4800 Euro. Gegen den legte der Landwirt Einspruch ein, mit mäßigem Erfolg. Das Urteil lautete auf 3500 Euro.

Begonnen hatte alles mit einem Scheidenvorfall bei der trächtigen Kuh. Um zu verhindern, dass die Scheidenwand zum Vorschein kommt, kann genäht werden. Oder aber ein Brustgurt, eine Art Geschirr, angelegt werden. Das tat der Bauer auf Anraten seines Hoftierarztes. "Weil der Gurt anfangs zu locker saß, musste ich ihn fester anziehen", schilderte der Angeklagte die Geschichte. Was in den folgenden drei Wochen geschah, will er nicht bemerkt haben.

"Der Gurt war deutlich in den Rücken eingewachsen", beschrieb es die Amtstierärztin des Landratsamtes, "die Haut höher gewölbt als der Gurt." Wundsekret und Eiter hätten sich gebildet und in der Wunde massiver Madenbefall. Der Hoftierarzt hatte die Kuh daraufhin sofort behandelt. Dieser Tierarzt hatte dem Landwirt zu diesem – eher unüblichen – Gurt geraten. "Warum nicht die gängige Methode mit dem Zunähen?", hatte die Amtstierärztin den Kollegen gefragt. Dessen Antwort sei gewesen: Er vertraue nicht auf die erforderliche Sorgfalt des Landwirts. Sollte der nämlich die einsetzende Geburt übersehen, hätte dies dramatische Folgen für Kuh und Kalb. "Ich musste ja was unternehmen", verteidigte sich der 60-Jährige, räumte aber ein: "Vielleicht war ich ein bisschen zu fahrlässig."

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