Änderung der AGB
„Kündigung Ihres Girokontovertrages“: Banken und Sparkassen machen Ernst

Nach Gerichtsurteil ist das Einverständnis für Geschäftsbedingungen erforderlich

20.07.2022 | Stand 22.09.2023, 20:54 Uhr

Wer schweigt, stimmt zu. So war es zumindest bislang bei Kunden, die nicht von selber aktiv widersprochen haben, wenn ihre Bank oder Sparkasse die AGB geändert hat. Inzwischen ist das anders - stillen Kunden droht die Kündigung.

  

Der Bundesgerichtshof hat am 27. April 2021 entschieden, dass eine schweigende Zustimmung nicht rechtens ist. Bankkunden müssen nun einer AGB-Änderung ausdrücklich zustimmen, die zum Beispiel Giro- oder Sparkonten betreffen. Das ist aufwendig - und kann bis zur Kontokündigung führen. Rechtlich ist das in Ordnung, so Verbraucherschützer.

Dennoch fiel ein Kunde kürzlich aus allen Wolken, als er von seiner Sparkasse, bei der er seit Jahrzehnten sein Gehaltskonto hat, die Kündigung ins Haus geschickt bekam. Albert Griebl, Vorstandsvorsitzender der VR-Bank Rottal-Inn und Bezirkspräsident des Genossenschaftsverbandes Niederbayern, bedauert die Entwicklung: Durch das BGH-Urteil müssen alle Kunden jetzt neue Vereinbarungen unterschreiben.

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