Das Laufener Amtsgericht (Berchtesgadener Land) hat einen 32-jährigen Laufener wegen Drogenhandels verurteilt. Ein weiteres Verfahren ist möglich. Seine Verschleierungstaktik, Drogen bei WhatsApp einfach als "Bier" zu bezeichnen, war gefloppt.
Die erste Verhandlung am 28. Juli 2021 war denkbar kurz. Weil der 32-jährige Laufener trotz seines Einspruchs gegen einen Strafbefehl wegen Handel mit Betäubungsmittel nichts sagte, setzte Richter Christian Daubner die Verhandlung kurzerhand aus und kündigte an, seine "Bude auf den Kopf zu stellen". Das Angebot von Marihuana soll der Mann als "zehn Bier" verschleiert haben.
Auch bei einem neuen Termin vor wenigen Tagen am Laufener Amtsgericht wollte der Kraftfahrer nichts zur Sache sagen. Was war passiert? Über verdächtige Chat-Nachrichten war eine heute 20-jährige Hotelfachfrau ins Visier der Ermittler geraten und damit auch der nun angeklagte Laufener. Die junge Frau ist inzwischen rechtskräftig wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilt, musste überdies zur Drogenberatung und zu Drogentests.
"Vorrat" würde nicht lange liegen bleiben
Die 20-jährige hatte dem Angeklagten per Chat zum Geburtstag gratuliert und soll dabei gefragt haben, ob der "Bier" im Angebot habe. Daraufhin hatte der Angeklagte angeboten: "Kannst dich melden, musst dich aber beeilen, denn der Vorrat wird nicht lange liegen bleiben." Die Frau hatte geantwortet, dass sie aktuell leider kein Geld habe, "aber schön, dass du an mich denkst."
"Um was ging es bei dem Chat?", fragte Richter Christian Daubner die Frau, "kaufen sie ihr Bier bei dem Angeklagten?" Sie trinke keinen Alkohol, versicherte die 20-jährige, wenn, dann sei es um "Gras" gegangen. Allerdings beteuerte sie auch, bei dem Angeklagten "noch nie" etwas gekauft zu haben.
Der Strafbefehl gegen den 32-jährigen wegen dieser zehn Gramm Marihuana, die die Staatsanwaltschaft allein aufgrund des Chats zugrunde gelegt hatte, hatte auf 30 Tagessätze zu je 40 Euro gelautet. Der Strafrichter machte deutlich, dass die Tagessatzhöhe angemessen sei und er daher zur Rücknahme des Einspruchs rate. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass bei der angekündigten Hausdurchsuchung tatsächlich Marihuana gefunden wurde und es daher zu einem weiteren Verfahren kommen könnte. Es sei denn, ein neues Verfahren werde mit Rechtskraft dieses Verfahrens eingestellt. Verteidiger Rechtsanwalt Sven Ryfisch erklärte nach ausführlicher Beratung mit seinem Mandanten, dass man den Einspruch zurücknehme. Es bleibt daher bei der Geldstrafe von 1200 Euro.
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