Ministerium ändert Rechtsansicht
Kleinere Volksfeste in Bayern wieder möglich - unter Einschränkungen

12.07.2021 | Stand 22.09.2023, 1:55 Uhr

−Symbolfoto: dpa

Kleinere Volksfeste in Bayern sind wieder möglich - unter bestimmten Voraussetzungen. Ein entsprechendes Schreiben aus dem Gesundheitsministerium ist bei den Kreisbehörden eingegangen.

"Wir haben gute Nachrichten aus der Landeshauptstadt München erhalten", wird Regens Landrätin Rita Röhrl am Montagvormittag in einer Pressemitteilung zitiert. "Kleinere Feste dürfen wieder stattfinden." So habe das Gesundheitsministerium am Wochenende seine Rechtsansicht geändert und mitgeteilt, dass Volksfeste mit bis zu 1500 Besuchern "nun erlaubnisfähig" sind.



Landratsämter können demnach Ausnahmen erteilen - unter bestimmten Voraussetzungen: So müsse die 7-Tage-Inzidenz im einstelligen Bereich liegen, die Veranstaltung unter freiem Himmel stattfinden und ein striktes Hygienekonzept vorliegen. "Jede Veranstaltung ist als Einzelfall zu beurteilen", heißt es.

Schreiben liegt den Landratsämtern vor

Das Schreiben aus dem Ministerium bestätigt man auf Nachfrage auch in den Landratsämtern Deggendorf, Straubing-Bogen und Berchtesgadener Land. Weitere Details zu der Regelung waren bis zum Montagmittag auf PNP-Nachfrage aus dem Ministerium noch nicht zu bekommen.

Inwieweit in der Region Ausnahmen erteilt werden, ist noch unklar. Klar wird auf Nachfrage aber, dass man nicht überall ganz so euphorisch ist wie im Landkreis Regen. Hier tagt am Abend der Festausschuss für das Pichelsteinerfest. Ob man angesichts der Neuerung dieses Jahr noch aktiv wird, ist unklar. Bislang war jedenfalls nichts geplant.