Maskenpflicht und Impfung für Jugendliche
Kabinett: Mit diesen Corona-Regeln geht Bayern in die Sommerpause

27.07.2021 | Stand 22.09.2023, 0:35 Uhr

Kabinettsmitglieder sitzen unter der Leitung von Markus Söder (M, CSU), Ministerpräsident von Bayern, zur Kabinettssitzung im Hofgarten des Regierungssitzes zusammen. −Foto: Kneffel/dpa

Bayern will mit Blick auf das neue Schuljahr die ins Stocken geratene Impfkampagne wieder in Gang bringen. Ziel sei es, deutlich mehr Jüngere zu impfen, sagte Ministerpräsident Markus Söder am Dienstag.

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Bars und Kneipen, unter Verwaltungs-Juristen gemeinhin als Schankwirtschaften bezeichnet, dürfen trotz Corona wieder öffnen. Das ist an sich keine neue Meldung – das hat vor ein paar Tagen bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Aber im politischen München weiß man aus anderthalbjähriger Corona-Erfahrung: Mit ein paar findigen Änderungen im Pandemie-Regelwerk hätte das Kabinett es den geöffneten Schankwirtschaften derartig schwer machen können, dass das Öffnungs-Urteil kaum etwas wert gewesen wäre.



Hat das Kabinett am Dienstag aber nicht getan – sogar Vizeministerpräsident und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler), der seit jeher im Gegensatz zu seinen CSU-Kollegen für einen Lockerungskurs eintritt, wirkte ein wenig überrascht. "Ich musste das nicht erkämpfen", räumte Aiwanger freimütig ein, die CSU sei da von sich aus mitgegangen.

Bars und Kneipen in geschlossenen Räumen werden künftig einfach wie Speiselokale behandelt. Sie dürfen damit wieder öffnen, unterliegen allerdings den selben Vorschriften wie etwa ein Restaurant: Die Bedienung darf nur am Tisch erfolgen. Dabei gilt: "Theken und Tresen sind keine Tische", stellte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag klar. Zudem dürfe dort nur Hintergrundmusik gespielt werden, keine laute Musik wie in einer Disco.

Diese und eine Hand voll weitere Änderungen befinden sich in der Corona-Maßnahmen-Verordnung, die das Kabinett am Dienstag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause bis Ende August verlängert hat.

So unterliegen etwa Solarien in Bayern künftig nicht mehr den Regelungen zu Freizeiteinrichtungen, sondern denen zu Dienstleistungen.

Zum Thema Maskenpflicht entschied das Kabinett ausweislich eines Papiers der Staatskanzlei: "Für das Personal in der Gastronomie gilt Maskenpflicht auch unter freiem Himmel, soweit es in Kontakt mit Gästen kommt." Im Bereich Kultur "besteht für Zuschauer FFP2-Maskenpflicht und für Mitwirkende und Mitarbeiter Maskenpflicht, wobei die Maske am festen Platz unter freiem Himmel abgenommen werden darf. Für Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten wie auch für zoologische und botanische Gärten besteht in geschlossenen Räumen für die Besucher FFP2-Maskenpflicht. Gleiches gilt unter freiem Himmel, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann."

Für die Hochschulen wurde verfügt, dass bis zu einer Inzidenz von 100 auch dann Präsenzveranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern möglich sind, wenn der Mindestabstand von anderthalb Metern nicht durchgängig eingehalten werden kann. Im Bereich Schule, wo durch schulische Ferienkurse Corona-Defizite wettgemacht werden sollen, gelten Testpflichten wie beim Präsenzunterricht. Und zum Schulstart im September gilt für mehrere Wochen eine Maskenpflicht auch im Unterricht.

Was Alten- und Pflegeheime angeht, hat das Kabinett ab 16. August eine Testpflicht für alle Besucher und Pfleger angeordnet – außer sie sind geimpft oder genesen.

Söder verabschiedete sich mit dem Hinweis in die Sommerpause, dass es in der Koalition "manchmal gewisse Stimmungsschwankungen" gebe. Nach der Bundestagswahl (zu der zum Leidwesen der CSU auch die Freien Wähler antreten) würden "die Nerven wieder etwas ruhiger". Aiwanger revanchierte sich sogleich: "Wenn wir auch die einen oder anderen Scharmützel haben − die gehören in einer Koalition dazu."