Straubing. Am 25. Februar gegen 17.50 Uhr wurde ein 16-jähriger Rollerfahrer in der Gerhart-Hauptmann-Straße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass der 16-Jährige nicht die nötige Fahrerlaubnis zum Führen des Rollers hat. Der 16-Jährige konnte lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorzeigen, die für den benutzten Roller nicht ausreicht, da dieser eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25km/h aufwies. Die Weiterfahrt wurde vor Ort unterbunden und ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.