Straubing. Am 25. Februar wurde ein 20-jähriger Autofahrer in der Heerstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurden bei dem 20-Jährigen drogentypische Merkmale festgestellt. Ein Drogenvortest verlief positiv. Die Weiterfahrt wurde vor Ort unterbunden und eine Blutentnahme im Klinikum durchgeführt. Da gegen den 20-Jährigen ein Fahrverbot besteht, wurde neben einer Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz außerdem ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren trotz Fahrverbot eingeleitet.