Schärding/Neuhaus am Inn
Jugendliche schießen aus fahrendem Auto auf Passanten: Bewährung

27.04.2019 | Stand 19.09.2023, 21:17 Uhr

Mit einer Schreckschusspistole haben die Jugendlichen aus einem fahrenden Auto geschossen und dabei einen 43-jährigen Mann erwischt. Er musste operiert werden. −Foto: dpa

Szenen wie in einem Gangsterfilm müssen sich am 16. Dezember in Schärding abgespielt haben: Aus einem fahrenden Auto haben vier junge Leute einen damals 42-Jährigen mit einer Gaspistole angeschossen. Dabei wurde der Mann so schwer verletzt, dass ihm später in Passau ein Projektil der Luftdruckpistole aus seiner Stirn operativ entfernt werden musste.

Was sich die vier Angeklagten aus dem Bezirk Schärding geleistet hatten, ist kaum zu glauben. Drei von ihnen waren zum Tatzeitpunkt Jugendliche, einer von ihnen ein junger Erwachsener, das heißt über 18, aber unter 21 Jahre alt. Sie mussten sich jetzt wegen des Vorwurfes der Begehung des Verbrechens der schweren Körperverletzung sowie im Fall eines Angeklagten des Vergehens der Sachbeschädigung vor Gericht verantworten.

Opfer strebt Schadensersatzprozess an

Wie Pressesprecherin Dr. Claudia Hubauer, Vizepräsidentin des Landesgerichtes Ried im Innkreis, auf PNP-Anfrage erklärte, wurden alle vier Angeklagten für schuldig erkannt. Opfer war ein damals 42-jähriger Deutscher, auf den die den Angeklagten abwechselnd Schüsse mit einer Luftdruckpistole durch die geöffneten Seitenfenster eines fahrenden Autos abgaben, während einer der Angeklagten das Fahrzeug lenkte.

Die Angeklagten wurden zu Freiheitsstrafen zwischen fünf und acht Monaten verurteilt mit einer nach österreichischem Recht "Probezeit von jeweils drei Jahren", außerdem zu 800 Euro Teilschmerzensgeld. Ausgestanden ist der Fall für das Quartett aber noch nicht. Ein zivilrechtlicher Schadenersatzprozess wird vom Opfer angestrebt. Der Mann leidet heute noch unter den Folgen des Angriffs.

INFO: DRUCKLUFTWAFFENSchreckschusswaffen, auch Signal- oder Gaswaffen, sind nur schwer zu unterscheiden von echten Pistolen und Revolvern. Nur ein kleines Prüfsiegel verrät den Unterschied. Schreckschusspistolen sind Waffen und werden vom Gesetzgeber auch als solche gewertet. Grundsätzlich dürfen Personen ab achtzehn Jahren eine solche Waffe und die dazugehörige Munition frei erwerben. Ausgenommen hiervon ist Pyrotechnik. Sie dürfen die Waffe in nicht schussfähigem Zustand transportieren und in ihrer Wohnungen/Grundstück aufbewahren. Hier ist auch die Benutzung von Platzpatronen erlaubt, sofern keine Lärmbelästigung vorliegt. Zur Selbstverteidigung ist der Einsatz der Waffe im eigenen Haus, Garten oder der Wohnung erlaubt. Das Führen der Pistole in der Öffentlichkeit gestaltet sich jedoch deutlich schwieriger, da hierzu einige gesetzliche Regelungen beachtet werden müssen. Seit April 2013 verlangt die Gesetzgebung hierfür den sogenannten "kleinen Waffenschein", der von der zuständigen Gemeinde oder den Landratsämtern ausgestellt wird. Dieser erlaubt dem Inhaber ein Tragen der geladenen Waffe am Körper, im Auto oder in der Handtasche. Die Einfuhr und Mitnahme von Schreckschusswaffen (oder Pfefferspray, Elektroschocker) ist in Österreich ab 18 Jahren grundsätzlich erlaubt. Es gibt keine besonderen Vorschriften bezüglich der Mitnahme und des Führens einer Schreckschusswaffe in Österreich, da diese Waffe nicht unter die registrierungspflichtigen Waffen fällt. Ein sogenannter "kleiner Waffenschein" ist in Österreich nicht existent.

− sin



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