Im Corona-Lockdown
Im Schnitt 5000 Euro Strafe für sogenannte mobile Friseure

Wer derzeit gewerblich Haare schneidet, verstößt gegen das Infektionsschutzgesetz – Landesinnungsverband distanziert sich

06.01.2021 | Stand 21.09.2023, 7:11 Uhr

Dass sich die Kopfhaare in keiner Weise um die Pandemie scheren, hat schon der erste Lockdown gezeigt.

Auch jetzt sind die Friseursalons wieder zu und die Mähne wuchert wild vor sich hin. Warum also nicht einfach einen Friseur nach Hause kommen lassen? Was praktisch klingt, ist in Lockdown-Zeiten eine haarige Angelegenheit und laut Gesundheitsministerium verboten. Illegalen "mobilen Friseuren" drohen saftige Geldbußen.

Das Infektionsschutzgesetz macht keinen Unterschied, ob ein Friseur im Salon schneidet – oder zu Hause. Beides darf er im Moment nicht. Laut einem Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums sind Dienstleistungen, "bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist", aktuell verboten. "Folglich sind auch die Dienstleistungen mobiler Friseure untersagt." Beim Thema Strafen verweist der Sprecher auf den aktuellen Bußgeldkatalog. Friseuren, die trotz Verbot die Schere zur Hand nehmen, drohen im Regelfall 5000 Euro an Strafe – mit Spielraum nach unten und oben. Es handelt sich um einen gewerblichen Verstoß.

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