Ratgeber
Corona-Sonderurlaub für Eltern: Das müssen Sie jetzt wissen

06.01.2021 | Stand 21.09.2023, 3:06 Uhr

−Symbolbild: dpa

Die Kindertagesstätten sind zu, doch die Eltern sollen - oft im Homeoffice - trotzdem arbeiten. Aber wann gibt es in diesen Fällen Sonderurlaub? Wir haben das für Sie zusammengefasst:

Für wen ist der Sonderurlaub gedacht?

Eltern, die Kinder unter zwölf Jahren oder Kinder mit einer Behinderung haben, können grundsätzlich Anspruch auf den Sonderurlaub stellen - sofern sie wirklich keine Möglichkeit haben, ihre Kinder sonst zu betreuen oder betreuen zu lassen. Das bedeutet, wenn ein Elternteil zu Hause ist oder im Homeoffice arbeitet, wird zunächst davon ausgegangen, dass eine Betreuung der Kinder (wenn auch zeitversetzt) möglich ist.

Auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums heißt es: "Erwerbstätige müssen eine angebotene und ihnen zumutbare Möglichkeit des ortsflexiblen Arbeitens (z. B. Home-Office) nutzen und ihre Kinder selbst betreuen. Jedoch respektiert der Staat die unternehmerische Freiheit; es ist nicht seine Angelegenheit, über die betriebliche Organisation zu bestimmen."

Auch eine Notbetreuung der Kita gilt als "zumutbare Betreuungsmöglichkeit".

Wie lange dauert der Sonderurlaub - und wer bezahlt ihn?

Zehn Tage Sonderurlaub pro Elternteil können geltend gemacht werden, wenn es keine andere zumutbare Betreuungsmöglichkeit gibt. Alleinerziehende bekommen 20 Tage. Die Tage und Wochen müssen nicht an einem Stück sein, sondern können aufgeteilt werden. Aber: Es gibt in dieser Zeit mindestens ein Drittel weniger Gehalt, maximal 2016 Euro im Monat.

Der Arbeitgeber zahlt das Geld aus und bekommt es später per Antrag von den Behörden wieder zurück.

Muss man erst den "normalen" Jahresurlaub aufbrauchen?

Von sich aus muss der Arbeitnehmer laut Bundesgesundheitsministerium zwar den Alturlaub aus 2020 einreichen, aber keine neuen Urlaubstage aus 2021.

− kse