Haben Dauercamper Anspruch auf Geld?

06.05.2020 | Stand 19.09.2023, 20:08 Uhr

Dauercamper dürfen in Bayern zur Zeit nicht auf die Anlagen. Deshalb wollen sie, ähnlich wie Urlauber, ihr Geld zurück. −Foto: Frank Molter/dpa

Gertraud Böhm hat einen Ganzjahresstellplatz auf einem Campingplatz in Oberbayern. Dieser ist bereits seit 19. März geschlossen. Tagesausflüge oder auch kurzer Zutritt zur Kontrolle der Ausrüstung wurden laut Böhm von der Campingleitung untersagt. Sie und "sicher andere Dauercamper" interessiert deshalb: "Urlauber bekommen ihr Geld für verhinderte Reisen zurück, was ist mit unserem bezahlten Geld? Können wir auf eine Erstattung beziehungsweise Gutschreibung bestehen?"

Brigitte Eyring vom Deutschen Camper-Club e.V. sagt: "Grundsätzlich nicht." Dauercamping sei ein auf die Dauer angelegtes, der Miete ähnliches Vertragsverhältnis. Alleine dadurch, dass das Zelt oder der Wohnwagen auf dem Platz steht, wird dieser ja genutzt. "Ob das vor Gericht so Hand und Fuß hätte, müsste jedoch im Einzelfall geklärt werden." Von Bundesland zu Bundesland könne das auch verschieden gehandhabt werden, denn eine verbindliche Rechtssprechung gebe es dazu nicht. Elisabeth Görbing vom Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. verweist ebenfalls auf die Einzelfallentscheidungen. "Das sind Verträge zwischen Mieter und Vermieter. Zwischen denen sollte das auch geregelt werden." Schließlich gebe es ja auch kulante Vermieter.