Oberpöring
Grundsatzbeschluss: Anschluss an Waldwasser bis 2026

Gemeinderat spricht sich einstimmig dafür aus – Landratsamt hatte weitere Wasserentnahme aus Tiefenbrunnen nicht mehr genehmigt

01.09.2021 | Stand 19.09.2023, 23:35 Uhr

Die Wasserversorgung der Gemeinde Oberpöring erfolgt spätestens ab 2026 über Waldwasser. Dem stimmte der Gemeinderat zu. −Foto: dpa

Mit 11:0 Stimmen hat sich der Gemeinderat Oberpöring in seiner Sitzung am Dienstag Abend dazu entschlossen, die eigene, gemeindliche Wasserversorgung ab 2026 aufzugeben und die Gemeinde stattdessen an die Wasserversorgung Bayerischer Wald anzuschließen.

Die Gemeinde Oberpöring betreibt seit 1988 eine eigene Wasserversorgung. Das Wasser dafür wird über einem Tiefenbrunnen gefördert und in das gemeindliche Versorgungsnetz eingespeist.

Am 27. Mai 2016 stellte die Gemeinde dazu einen Antrag auf Neuerteilung der gehobenen Erlaubnis für das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Tiefengrundwasser für die öffentliche Wasserversorgung. Dieser wurde zum 1. Januar 2017 abgelehnt. Die Gemeinde Oberpöring wurde verpflichtet, die Tiefengrundwasserentnahme bis spätestens 31. Dezember 2025 einzustellen.

Einige Bürger gründeten die "Interessengruppe PRO EIGENWasser, Wasserversorgung Oberpöring", die den Einwendungen der Einwohner eine Stimme gab. Außerdem reichten viele Bürger selbst Einwendungen ein. Allerdings wurden diese sämtlich zurückgewiesen, soweit sie nicht im Bescheid des Landratsamtes berücksichtigt worden sind. Als neuer Termin für den Anschluss an eine andere wasserrechtlich erlaubte Wasserversorgungsanlage ist im Bescheid der 31. Dezember 2026 genannt.

In der Sitzung am Dienstag Abend stellte dies Bürgermeister Thomas Stoiber den Gemeinderäten vor. Schon im Vorfeld hatte sich das Gremium in einer nicht öffentlichen Sitzung mit der Thematik befasst und das weitere Vorgehen besprochen. Gespräche wurden auch mit einen Rechtsbeistand geführt und die Möglichkeiten einer Klage vor dem Verwaltungsgericht sondiert. Dabei wurde schnell klar, dass ein Rechtsstreit, sofern man ihn anstrebt, wenig Aussicht auf einen Erfolg hat.

Der Gemeinderat kam also überein, das Gespräch mit dem Zweckverband zu suchen und die Möglichkeiten im Falle eines Anschlusses auszuleuchten. In der Verbandsversammlung am 10. August wurde das Anliegen besprochen. Der Zweckverband stellte eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 450000 Euro für den Leitungsbau in Aussicht. Außerdem fördert der Freistaat jeden Laufmeter Leitung mit 80 Euro. Der Zweckverband sagte noch zu, den Betrieb und den Unterhalt für die Wasserleitung zu übernehmen.

Für den vorgesehenen Anschluss muss eine Leitung mit einer Länge von etwa 7,4 Kilometern erstellt werden. Die Kosten dafür werden sich voraussichtlich auf rund 1,7 Millionen Euro belaufen. Noch nicht geklärt sind die Dienstbarkeiten. Betroffen von der Maßnahme sind auch die Gemeinden Aholming und Wallerfing. Mit ihnen gilt es das Gespräch zu suchen. 2023 muss eine konkrete Planung vorgelegt werden und als Termin für die Fertigstellung steht der 31. Dezember 2026 im Raum.

Schließlich sprachen sich die Gemeinderäte einstimmig für den Anschluss an die Wasserversorgung Bayerischer Wald – Waldwasser – aus. Im Verlauf der Aussprache wurde auch ausdrücklich der "Interessengruppe PRO EIGENWasser, Wasserversorgung Oberpöring" und ihrem Sprecher Heinrich Wolf gedankt, die sich für die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger eingesetzt haben.

Weiter ging es in der Sitzung mit der Behandlung von Bauangelegenheiten. Der Antrag von Martin Baumgartner und Lisa Eckl auf Errichtung eines Nebengebäudes auf Fl. NR. 159 Teilfläche im Baugebiet "WR Heiderwegäcker 2" wurde ausgiebig diskutiert. Schließlich erteilte man mit 10:0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen. Eine Befreiung von den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen im Bereich der westlichen Ortsrandeingrünung wurde ausgesprochen. Der betroffene Grünstreifen wird anderweitig flächenmäßig ersetzt. Allerdings stellte der Gemeinderat auch fest, dass das Gebäude wegen der vorgesehenen Feuerstätte nicht als untergeordnetes Nebengebäude einzustufen ist und deshalb auch andere Abstandsflächen betroffen sind.

Keine Einwendungen gab es beim Antrag von Andre Grosse auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der FlNr. 2189 der Gemarkung Oberpöring (Ortsteil Gneiding). Wie Bürgermeister Thomas Stoiber informierte, werden Helga Furtner und Nadine Schwendtner im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf der FlNr. 274/16 ein Einfamilienwohnhaus mit Garage und Carport errichten. Ohne Gegenstimme ging auch der Antrag auf Tektur von Christian Gründinger wegen Erstellung einer Dachgaube an einem Bestandshaus auf FlNr.373/15 durch. Die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde ausgesprochen.

Bürgermeister Stoiber teilte mit, dass die Jahresrechnung 2020 am 4. August geprüft worden sei. Im Verwaltungshaushalt schloss sie mit 2317862 Euro und im Vermögenshaushalt mit 2176821 Euro, was einen Gesamthaushalt von 4494683 Euro ergibt. Sowohl Feststellung als auch Entlastung erfolgten einstimmig.

Dem Antrag des FC Oberpöring auf Zuschuss für die Sanierung des Hauptspielfeldes wurde einstimmig stattgegeben. Aus dem Gemeindesäckel gibt es dafür 1837 Euro. Der Antrag auf Errichtung eines Verkehrsspiegels für die Siedlung Niederpöring 147 bis 161 erhielt keine Mehrheit im Gemeinderat. Zur nächsten Sitzung trifft sich der Gemeinderat am 5. Oktober um 19 Uhr.

− tre